Maximale zulässige Personenzahl festgelegt
Trauerhallen im Stadtgebiet Ludwigshafen
Ludwigshafen. Der Bereich Grünflächen und Friedhöfe hat im Zuge der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes die zulässige Personenhöchstzahl in den Trauerhallen im Stadtgebiet wie folgt festgelegt. Für die Trauerhallen in Ludwigshafen ergeben sich folgende maximale Personenzahlen in der jeweiligen Örtlichkeit (ohne Geistliche und Trauerredner): Hauptfriedhof 52, Friesenheim 24, Oggersheim 36, Rheingönheim 36, Maudach 14, Ruchheim 20, Oppau 24, Edigheim 14 und Mundenheim 10 Personen....