Fachgerechte Ausführung sichergestellt
Erweiterung der Deponie Kapiteltal Kaiserslautern
Kaiserslautern. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat mitgeteilt, dass die dass die Erweiterung des bestehenden Deponieabschnitts der Deponieklasse I (DK I) der Deponie Kapiteltal erfolgen kann.
Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) betreibt im Kapiteltal, zum größten Teil auf den Gemarkungen Baalborn, Neukirchen und Kaiserslautern, die Deponie Kapiteltal.
Im Juni 2021 hat die ZAK bei der SGD Süd einen Antrag auf Planfeststellung zur Erweiterung gestellt.
Bei der Deponie Kapiteltal handelt es sich um eine sogenannte „Deponie auf Deponie“: Auf der alten Deponie der Deponieklasse II wurde 2013 eine neue Deponie der Deponieklasse I genehmigt und zwischenzeitlich betrieben. Die neu planfestgestellte Deponieerweiterung (Nord) schließt an die im Jahr 2013 planfestgestellte DK I-Erweiterung im Nordwesten des DK II-Altdeponiekörpers an und wird vollständig von diesem unterlagert.
Die Grundfläche der Deponieerweiterung (Nord) beträgt ca. 14.800 Quadratmeter. Auf dieser Ablagerungsfläche wird ein Deponievolumen von circa 865.000 Kubikmeter zugelassen. Die Laufzeit der gesamten Deponie Kapiteltal wird sich hierdurch um etwa vier Jahre verlängern.
Der SGD Süd liegen keine Einwendungen gegen das geplante Erweiterungsvorhaben vor. Von den angehörten Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange haben insgesamt 19 Beteiligte eine Stellungnahme abgegeben. Den Stellungnahmen wurde durch Nebenbestimmungen, Hinweise, Planänderungen oder Ergänzungen im Planfeststellungsbeschluss entsprechend Rechnung getragen.
Mit dem Positivbescheid wurde zugleich die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt. Gewährleistet wird diese auch durch die Verpflichtung der ZAK zu umfangreichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Insbesondere stellt der Bescheid fest, dass von der Errichtung und dem Betrieb der Deponieerweiterung (Nord) keine Gefahren unter anderem für die menschliche Gesundheit, Gewässer oder Böden ausgehen sowie keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt werden und trifft durch Detailregelungen Vorsorge gegen eine mögliche Beeinträchtigung dieser Belange.
Die fachgerechte Ausführung der Maßnahme wird unter anderem durch ein Qualitätsmanagement und die Einschaltung eines Fremdprüfers sichergestellt.
Bei der Gesamtabwägung der Genehmigung wurde berücksichtigt, dass eine geordnete und fachgerechte Abfallentsorgung ein Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung ist. hät/red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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