Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?
Energietipp. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils.
Die Behauptung, dass Wände atmen können - also zum Luftaustausch im Haus beitragen - ist schlichtweg falsch. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht atmen im Sinne eines Luftaustauschs. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa ein bis zwei Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.
Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie man mit einer Wärmedämmung einsparen kann und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung gerne.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Sprechstunden Energieberatung:
Der Energieberater hat am Mittwoch, 18. April, Sprechstunde: Am Vormittag in der Verbraucherberatungsstelle Kaiserslautern in der Fackelstraße 22 und am Nachmittag im Referat Umweltschutz, Rathaus Nord, Lauterstraße 2. Die Anmeldung erfolgt unter der Telefonnummer 0631 92881 oder 0631 365-2740.
In Otterberg ist am Donnerstag, 17. Mai, von 15 bis 18 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Hauptstraße 27. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die Anmeldung erfolgt unter der Telefonnummer 06301 607-414.
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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