Einheitlicher Kartenführerschein für die ganze EU
Umtausch der alten Führerscheine
Rhein-Pfalz-Kreis. Bereits im Jahr 2019 wurde durch eine europäische Regelung der Ablauf von alten Führerscheindokumenten beschlossen und umgesetzt. Die Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises informiert, dass für die ersten Führerscheininhaber sich die Frist langsam dem Ende zuneigt. Wer noch einen alten Führerschein aus Papier hat, muss ihn demnächst gegen einen neuen in Form einer Plastikkarte eintauschen. Hier richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr. Die erste Frist endet bereits am 19. Januar 2022! Das bedeutet, dass sich alle Autofahrer beeilen sollten, die noch einen Papierführerschein haben und zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, gelten folgende Fristen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhaber / Fristende für den Führerscheinumtausch (= Ende der Gültigkeit des alten Dokumentes)
Vor 1953 / 19.01.2033
1953-1958 / 19.01.2022
1959-1964 / 19.01.2023
1965-1970 / 19.01.2024
1971 oder später / 19.01.2025
Die zweite Umtauschgruppe betrifft auch Personen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen. Hier gilt das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins (zu finden in Feld 4a auf dem Führerschein).
Ausstellungsjahr / Fristende für den Führerscheinumtausch (= Ende der Gültigkeit des alten Dokumentes)
1999-2001 / 19.01.2026
2002-2004 / 19.01.2027
2005-2007 / 19.01.2028
2008 / 19.01.2029
2009 / 19.01.2030
2010 / 19.01.2031
2011 / 19.01.2032
2012-18.01.2013 / 19.01.2033
Nach Ablauf der vorne genannten Fristen werden die Führerscheine automatisch ungültig.
Ein Antrag ist unproblematisch und dauert nur wenige Minuten. Es ist auch möglich, einen Antrag auf Umtausch bei der Führerscheinstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde mit Termin zu beantragen (buchbar über die Homepage der Kreisverwaltung).
Es müssen jedoch insgesamt mindestens drei Wochen eingeplant werden, da die Bundesdruckerei entsprechende Bearbeitungszeit benötigt, um einen neuen Führerschein herzustellen. Sie sollten sich also rechtzeitig um einen Termin kümmern. Die Beantragung ist auch bei den Bürgerbüros der entsprechenden Gemeinden möglich.
Für die Antragsstellung sind unbedingt ein Ausweis, ein biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein notwendig. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €.
Zusätzlich hierzu wird die Möglichkeit des sog. Direktversandes angeboten. Gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 € ist es möglich, den neuen Führerschein auch direkt nach Hause versenden zu lassen. Diese Zusatzleistung erspart den Abhol- / Austauschtermin. Der neue Führerschein ist dann einheitlich für die gesamte EU. Teil dieser Einheitlichkeit ist eine Befristung auf 15 Jahre. Diese besteht für den deutschen Führerschein erst seit 2013 – weshalb alle Führerscheine davor getauscht werden müssen. Hierzu ist keine weitere Fahrprüfung oder ähnliches nötig. Lediglich das Dokument muss nun alle 15 Jahre getauscht werden.
Autor:Kreis-Kurier Redaktion aus Ludwigshafen |
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