Stimmabgabe bei Briefwahl: Europawahl und Kommunalwahlen im Juni 2024
Donnersbergkreis. Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am Sonntag, 9. Juni, haben die Wähler eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen erhalten. Es handelt sich dabei um zwei Wahlen. Die eine ist die Europawahl und die andere ist die Kommunalwahl.
Damit die Stimmabgabe erfolgreich ist, muss man als Wähler die Wahlunterlagen getrennt abgeben. Das heißt die Wahlunterlagen für die Europawahl kommen in den dafür übersandten Umschlag und die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl kommen in den dafür vorgesehenen Umschlag. Tut man dies nicht, ist die Stimmabgabe ungültig. Aus dem den Wahlunterlagen jeweils beigefügte Merkblatt kann man entnehmen, wie man vorgehen muss. Danach bezieht man als Wähler für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen langen, grauen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nachdem man den grauen Stimmzettel ausgefüllt hat, kommt er in den weißen Stimmzettelumschlag und der Umschlag wird verschlossen. Danach muss man den Wahlschein unterschreiben. Den weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein muss dann zusammen in den roten Wahlbriefumschlag gelegt werden. Dieser wird anschließend verschlossen.
Den Wahlbrief für die Europawahl kann man dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post geben oder bei der Verwaltung abgegeben.
Bei der Stimmabgabe für die Kommunalwahl ist das Procedere ähnlich. Hier hat man ebenfalls farblich unterschiedliche Wahlunterlagen erhalten: Einen gelben Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, Stimmzettel, die für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltet sind und einen orangenen Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel trifft man die Wahl, danach legt man ihn in den blauen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. Zusätzlich muss man auch hier den gelben Wahlschein danach noch unterschreiben. Diesen Wahlschein und den blauen Stimmzettelumschlag legt man dann in den orangenen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen. Den Wahlbrief für die Kommunalwahl kann man dann ebenfalls kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post geben oder bei der Verwaltung abgegeben.
Keinesfalls dürfen die Unterlagen für die Europa- und die Kommunalwahl in einen Umschlag gelegt werden, dann ist die Stimmabgabe ungültig.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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