Briefwahlbüro in Wörth zusätzlich am 15. Februar geöffnet
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Wörth am Rhein. Für alle, die am Wahltag verhindert sind, öffnet die Stadtverwaltung Wörth am Rhein ihr Briefwahlbüro zusätzlich an diesem Samstag, 15. Februar, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. Wahlberechtigte können mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag ihre Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder vor Ort bei der Stadtverwaltung. Dafür muss lediglich ein Wahlschein beantragt werden.
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich bis 18. Februar, 18 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 20. Februar, 18 Uhr unter www.woerth.de. Die persönliche Beantragung des Wahlscheins und die Mitnahme der Wahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort sind bis einschließlich 21. Februar, 15 Uhr möglich.
Das Briefwahlbüro im Untergeschoss des Rathauses, Mozartstr. 2, Wörth ist zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Als besonderen Service in Anbetracht der verkürzten Vorlaufzeit ist das Briefwahlbüro auch am Samstag, 15. Februar 2025 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr besetzt. Der Zugang erfolgt über den Hintereingang des Rathauses in der Mozartstraße.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Wörth am Rhein vorliegen. Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 20. Februar 2025) abgesendet werden. Später eingehende Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden.
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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