Kreiselternausschuss GER
Online-Umfrage zur Bedarfsplanung im Landkreis
Landkreis Germersheim: Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Dieser Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Kreisjugendamt, das im Rahmen seiner Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familien rechtzeitig und ausreichend befriedigen soll. Die Förderung soll sich unter anderem an Alter, Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Lebenssituation und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Zudem soll sie den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Online-Umfrage zur Kita-Bedarfsplanung
Betroffen von den Auswirkungen der Qualität der Bedarfsplanung sind alle Eltern und Sorgeberechtigten mit Kindern unter 14 Jahren. Sie alle sind aufgerufen, sich an einer anonymen Online-Umfrage des Kreiselternausschusses Germersheim (KEA GER) zur Qualität der Bedarfsplanung im Kreis Germersheim zu beteiligen. Die Ergebnisse sollen in die politische Arbeit einfließen.
Hier geht es zur Umfrage: https://kea-germersheim.de/umfrage/
Die Teilnahme dauert maximal 10 Minuten und ist bis zum 16.04.2023 möglich.
Autor:Dietmar Ullrich aus Offenbach | |
Webseite von Dietmar Ullrich |
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