Soforthilfe im Kreis Germersheim: Bis zu 3.000 Euro für vom Pfingsthochwasser betroffene Haushalte
Landkreis Germersheim. Das Land Rheinland-Pfalz bietet finanzielle Soforthilfen für private Haushalte an, die durch das Unwetter und Hochwasser zwischen dem 17. und 21. Mai während der Pfingstfeiertage Elementarschäden erlitten haben. Die Soforthilfe beträgt 1.500 Euro für den Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person, wobei der Höchstbetrag pro Haushalt auf 3.000 Euro begrenzt ist. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf diese Soforthilfe.
Weitere Informationen, die entsprechende Richtlinie sowie das Antragsformular finden betroffene Personen auf den Internetseiten des Landes unter www.bks-portal.rlp.de und www.add.rlp.de.
Privatpersonen aus dem Landkreis Germersheim, die Soforthilfe beantragen möchten, senden ihre Anträge bitte an:
Kreisverwaltung Germersheim
Mathias Deubig
FB 41 - Zivile Verteidigung, Brand- und Katastrophenschutz
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Bei Fragen steht Mathias Deubig telefonisch unter 07272 53343 oder per E-Mail an m.deubig@kreis-germersheim.de zur Verfügung.
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Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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