Der Landkreis Germersheim teilt mit
Ab 6. November wieder Abfuhr der Heckenabfälle im Kreis Germersheim
Kreis Germersheim. Am Mittwoch, 6. November, beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.
Was darf mit
Was mitdarf, ist ganz einfach: Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.
Was muss anders entsorgt werden
Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 Zentimeter können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt am Wertstoffhof Bellheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.
Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons et cetera, die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne beziehungsweise den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120 Litern und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie beispielsweise kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.
Entsorgung außerhalb der Abfuhrtermine
Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte, kann diesen an den Wertstoffhöfen Bellheim oder Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos entgegengenommen.
Grünschnittmengen über 2 Kubikmeter kann der Wertstoffhof Bellheim allerdings aufgrund der beengten Situation nicht annehmen. Diese müssen am bisherigen Standort Westheim entsorgt werden.
Am Wertstoffhof Rülzheim, auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ Süd GmbH, können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.
Infos über die lokalen Sammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt beziehungsweise Stadtanzeiger.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.
Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:
6. November, Bezirk 1:
Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim
7. November, Bezirk 2:
Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2
13. November, Bezirk 5:
Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2
14. November, Bezirk 4:
Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler
20. November, Bezirk 3:
Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg
21. November, Bezirk 6:
Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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