Informationen für Betreuer und Bevollmächtigte
„Netzwerk Betreuung“
Bad Dürkheim. Im Rahmen des „Netzwerk Betreuung“ finden auch in diesem Jahr unter anderem wieder Workshops für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigte sowie Interessierte statt. Veranstalter sind die Betreuungsvereine im Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt.
Die Workshops sind als Module konzipiert und können einzeln zu den jeweiligen Themen gebucht werden. Die Inhalte werden aktiv mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erarbeitet.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Kreisvolkshochschule (KVHS). Da die Kurse momentan nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden können, werden sie online angeboten.
Am Donnerstag, 4. Februar 2021, von 13 bis 17 Uhr findet das erste Modul „Grundlagen der rechtlichen Betreuung / Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht“ online statt. Es sind noch Plätze frei.
Anmeldung:
Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim
Telefon: 06322/961-2403 (Montag bis Donnerstag vormittags)
Fax: 06322/961-82401
E-Mail: kvhs@kreis-bad-duerkheim.de
online: www.kvhs-duew.de
Info:
Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer oder Bevollmächtigte vertreten die rechtlichen Interessen einer erwachsenen Person, die aus gesundheitlichen Gründen selbst hierzu nicht in der Lage ist.
Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sind vom Betreuungsgericht bestellt. Sie erledigen alle administrativen Angelegenheiten, um die Versorgung der ihnen anvertrauten Person sicherzustellen. Sie stellen Anträge bei sozialen Leistungsträgeren, organisieren soziale Dienste, verwalten Eigentum und Vermögen. Einige Tätigkeiten als Betreuer bedürfen einer gerichtlichen Genehmigung, außerdem müssen sie dem Gericht regelmäßig „Rechenschaft“ ablegen. Auch Bevollmächtigte benötigen bei einigen Entscheidungen eine Genehmigung des Betreuungsgerichts.
In den Workshops werden die grundlegenden Aspekte einer rechtlichen Betreuung dargestellt – Ablauf des Verfahrens, Rechtstellung des Betreuers, der Betreuerin. Es wird ein Überblick über die gängigsten Sozialleistungen gegeben und Möglichkeiten der ambulanten, stationären, teilstationären Versorgung besprochen. Schließlich werden die besonderen Aspekte bei der Einwilligung in Heilbehandlungen aufgegriffen, insbesondere hinsichtlich der Tragweite von Patientenverfügungen. ps
Autor:Franz-Walter Mappes aus Bad Dürkheim |
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