Betreuungsvereine und -behörde laden ein:
Krankheitsbilder

- Foto: Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
- hochgeladen von Margareta Klein/SKFM Germersheim
Passion Ehrenamt – Vertiefungsmodule Ehrenamtliche Betreuung und
Bevollmächtigte „Vorsorgefall tritt ein – und was nun?“
07.04.2025 Überblick Krankheitsbilder – Geschäftsfähig ja oder nein? Psychische Erkrankungen einfach erklärt
Referent: Horst Köster, Diplom-Psychologe und Psychotherapeut
um 19:00 Uhr im ehemaligen Arrestgebäude, Am Fronte Diez 1, in Germersheim statt.
Die rechtliche Betreuung umfasst zahlreiche Aufgaben, um die Belange eines Menschen, der beispielsweise krank oder behindert ist, zu regeln: von der Verwaltung finanzieller Angelegenheiten über die Organisation ärztlicher Behandlungen bis hin zur Beantragung notwendiger Leistungen. Oft übernehmen Verwandte diese verantwortungsvolle Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Doch auch die Betreuung eines fremden Menschen oder Nachbarn kann eine sinnvolle und bereichernde Aufgabe sein.
Besonders seit der Reform des Betreuungsrechts, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, stehen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer häufig vor neuen Herausforderungen und Entscheidungen, die nicht immer leichtfallen. Auch Bevollmächtigte, die im Rahmen einer Vorsorgevollmacht tätig werden, stehen oft vor offenen Fragen und sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Anmeldung und Ansprechpartner:
AWO Betreuungsverein, Herr Reinhardt 07275/8919,
m.reinhardt@awo-btv-ger.de
Betreuungsverein der Lebenshilfe, Herr Bast 07271/5050341,
bast@lebenshilfe-ger.de
SKFM Betreuungsverein, Frau Klein 07274/7078211,
Margareta.klein@skfm.de
Ab 01.08.2025 Frau Gramlich 07274/7078212
Petra.gramlich@skfm.de
Kreisverwaltung Betreuungsbehörde, Herr Stegner 07274/53264, j.stegner@kreis-germersheim.de oder Herr Kappner 07274/531869, j.kappner@kreis-germersheim.de
betreuungsbehoerde@kreis-germersheim.de
Autor:Margareta Klein/SKFM Germersheim aus Germersheim |
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