Energietipp der Verbraucherzentrale
Vorsicht beim Lüften kühler Räume
Germersheim. Es klingt erst mal einleuchtend, einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen.
Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann sogar zu Bildung von Kondenswasser kommen, wie bei einer kalten Flasche die aus dem Kühlschrank genommen wird. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 Prozent oder darüber liegt.
Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen. Am besten mit komplett geöffnetem Fenster.
Da die Luft in der warmen Jahreszeit bereits eine hohe relative Luftfeuchtigkeit hat, kann sie kaum noch Feuchtigkeit aufnehmen. Der maximale Sättigungswert ist schnell erreicht. Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Beim Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der Wohnung oder des Kellerraums auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum so trockener.
Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft.
Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch. Beraten wird zu allen Fragen rund ums Heizen, Lüften und Energiesparen im Privathaushalt. Die telefonische Beratung ist kostenfrei.
In Germersheim finden die nächsten Beratungstermine am Freitag, 29. Mai, von 8.30 bis 13 Uhr statt. Die Beratungen werden telefonisch durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter 0800 60 75 600 (kostenlos). ps
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