Besondere Situation bei der Nutzung beachten
Auch E-Roller werden in Karlsruhe kontrolliert
Karlsruhe. „Fahrrad frei“ heißt nicht „E-Roller frei“: Das wissen viele in der Region wohl nicht, aber ein E-Roller ist eben ein Kraftfahrzeug.
Das spielt in vielen Situationen eine Rolle (zum Beispiel alleine fahren, kein Gehweg) – und besonders beim Alkohol! „Wir hatten seit dem Start der Vermietungen in Karlsruhe schon über 130 Verstöße“, betonte unlängst der Leiter der Verkehrspolizeidirektion, Martin Plate: Rund 25 % davon haben mit Trunkenheit zu tun, etliche davon sogar mit Verlust des Führerscheins! Obwohl man zum Fahren der elektrisch betriebenen Roller gar keinen Führerschein braucht!
Mitunter ist die Rechtsprechung hier aber kompliziert. Auf dem Radweg fahren ist erlaubt, auf dem Gehweg nicht, abstellen dürfe man den E-Roller zum Beispiel auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, aber eben nicht hinfahren. Kann man nicht verstehen – muss man aber, weil es sonst Bußgeld kostet!
Die E-Roller sind dem Rad eben nicht gleichgestellt. Deshalb sollen übrigens in der Stadt auch neue Schilder hinzukommen, erläuterte Karlsruhes Ordnungsamts-Chef Björn Weiße. Wer darf wo fahren, was ist erlaubt, was verboten? Da müsse noch mehr informiert werden, so der Tenor von Ordnungsdienst und Polizei – aber eben auch kontrolliert.
Ein häufiges Ärgernis ist für viele Bürger auch das schlampige Abstellen etlicher E-Roller in der Stadt „kreuz und quer“.
„Vieles wäre bei gegenseitiger Rücksichtnahme nicht nötig“, betonte auch Bürgermeister Albert Käuflein. Da das aber auch in Karlsruhe nicht so richtig klappt, gibt’s jährlich für Radler und E-Roller rund 60 größere Kontrollaktionen – mit rund 1.500 Anzeigen im Jahr. Die E-Roller sind als „neues Konfliktpotenzial“ in der Stadt hinzugekommen – und da geht dann einiges eben an die Bußgeldstelle. rj
Infos: Die „Stiftung Warentest“ hat sich auch Leihbedingungen, Nutzungsbedingungen und Fahreigenschaften der E-Roller-Verleiher genauer angeschaut: www. test.de/escooter-mieten
Autor:Jo Wagner |
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