Neue Regeln ab Samstag
Corona-Inzidenz: Karlsruhe und Baden

Inzidenz in Karlsruhe: Corona-Fallzahlen aus dem Landkreis Karlsruhe / Symbolbild | Foto: fernando zhiminaicela / Pixabay
  • Inzidenz in Karlsruhe: Corona-Fallzahlen aus dem Landkreis Karlsruhe / Symbolbild
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Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Corona-Inzidenz/Landkreis Karlsruhe.  Die aktuelle Inzidenz und die Corona-Fallzahlen für Karlsruhe und den Landkreis wurden vom Gesundheitsamt Karlsruhe veröffentlicht. Im Landkreis und der Stadt Karlsruhe insgesamt 1.101 Personen akut von einer Corona-Infektion betroffen (Stand 21. Mai). Sie befinden sich in häuslicher Quarantäne. Für das Wochenende wurden weitere Lockerungen angekündigt.

Corona-Inzidenz: Karlsruhe und der Landkreis

Das Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg meldet in der Stadt Karlsruhe (Stand 20. Mai, 16 Uhr) und dem Landkreis Karlsruhe die Inzidenz mit dem Stand vom Vortag, 16 Uhr. Die aktuellen Zahlen für Stadt und Landkreis gibt es hier:

  • Inzidenz Karlsruhe: 51,9 (Donnerstag: 55,4)
  • Inzidenz Landkreis Karlsruhe: 61,1 (Donnerstag: 65,6)

Bis heute, 6 Uhr, wurden insgesamt 28.723 Coronavirus-Fälle bestätigt. Davon gelten 26.972 Personen als genesen und konnten die Quarantäne beenden. Bisher sind 650 Personen aus dem Landkreis und der Stadt Karlsruhe an oder mit dem Coronavirus verstorben.

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Aktuelle Fallzahlen für Karlsruhe und die Region gibt es immer unter
www.wochenblatt-reporter.de/tag/fallzahlen-karlsruhe

Corona-Regeln für Karlsruhe und den Landkreis Karlsruhe

Ab Samstag weitere Lockerungen in Stadt und Landkreis Karlsruhe

Kreis Karlsruhe. In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe gelten ab Samstag, 22. Mai, 0.00 Uhr, weitere Lockerungen, die eine Reihe von Lebensbereichen betreffen. Voraussetzung dafür war, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Maßgeblich sind die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte, die am Donnerstag, 20. Mai, für den Stadtkreis einen Wert von 55,4 und für den Landkreis von 65,8 ausweisen. Ab kommenden Samstag tritt damit die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und es gilt die Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes.

Corona in Karlsruhe: Regeln für Einzelhandel, Gastronomie und Kultur und Tourismus

Bisher eingeschränkt geschlossener Einzelhandel (Click and Meet) ist unter bestimmten Vorgaben wieder möglich. Zulässig wird auch wieder Gastronomie, die von 6 bis 21 Uhr öffnen darf. Im Außenbereich gelten dabei keine Personenbeschränkungen, jedoch gibt es für den Innenbereich Vorgaben beispielsweise zu Tischabständen und zulässiger Personenzahl. Öffnen dürfen auch wieder Museen, Galerien, Bibliotheken, botanische und zoologische Gärten sowie für touristische Zwecke die Beherbergungsbetriebe. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen im Freien mit bis zu 20 Personen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 100 Personen sind ebenfalls wieder zulässig.

Wenn nun mit der Öffnungsstufe 1 lange vermisste Aktivitäten wieder möglich werden, erinnert das Gesundheitsamt daran, dass Kontakte weiterhin so gut es geht zu beschränken und die AHA-Regeln weiter zu beachten sind. Nur so werden die Erfolge der letzten Wochen nicht gefährdet und perspektivisch weitere Öffnungsschritte möglich.

Auch nach dem Unterschreiten der 100er-Schwelle gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nach wie vor im öffentlichen und privaten Raum nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden dabei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Welche Regelungen gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden.

Fallzahlen im Landkreis Karlsruhe im Detail

Die Fallzahlen im Landkreis (Stand 21. Mai, 0 Uhr) werden im Detail nach folgendem Schema dargestellt:

Gesamter Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Landkreises Karlsruhe: 28.723/1.101

Corona-Übersicht nach Gemeinden des Landkreises Karlsruhe

Eine grafische Übersicht der aktuellen Fallzahlen in den einzelnen Gemeinden gibt es auf der Website der Stadt Karlsruhe. Je dunkler die einzelnen Gebiete dargestellt werden, desto mehr Infektionen wurden dort gemeldet. Berechnet werden diese Ergebnisse im Verhältnis zur Einwohnerzahl. kim/ps

Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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