Corona: "Notbremse" und Rückkehr zu alten Regelungen

Blick auf die Zahlen in der Region | Foto: https://corona.karlsruhe.de/aktuelle-fallzahlen
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Interaktive Karte: Corona-Inzidenzen in der Region

Region. Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 20. März per Allgemeinverfügung festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit greift die sogenannte „Notbremse“ für Stadt und Landkreis Karlsruhe - und es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die bis 7. März gegolten haben.

"Notbremse" ab Dienstag
Dies bedeutet, dass sich dann ein Haushalt nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen kann. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.

Der Einzelhandel darf nicht mehr „Click and Meet“, sondern nur noch „Click and Collect“ anbieten. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt, ebenso dürfen Friseure geöffnet bleiben.

Kulturelle Einrichtungen auch wieder geschlossen
Schließen müssen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssen auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.

Einen Automatismus für eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es jedoch nicht. Hier muss gesondert geprüft werden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn die anderen Maßnahmen nicht greifen, um die Pandemie einzudämmen. Die Stadt und der Landkreis stimmen sich im Laufe der Woche über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen ab.

Ein paar Änderungen der "Corona-Verordnung" im Überblick:

  • Ausweitung der erweiterten Maskenpflicht auf Grundschulen und weiterführende Schulen, für Schüler sowie Lehrkräfte
  • Die Ausnahme für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre bei der Maskenpflicht entfällt
  • Maskenpflicht für Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten, Schulkindergärten – außer im ausschließlichen Kontakt mit den Kindern. Weitergehende Regelungen können die Einrichtungen beschließen
  • Allerdings dürfen Autokinos wieder stattfinden, ebenso Autokonzerte und -theater

Blick auf die Inzidenz:
18. März / Stadt Karlsruhe: 104,5 / Landkreis: 97,5
19. März / Stadt Karlsruhe: 114,4 / Landkreis: 102,7
22. März / Stadt Karlsruhe: 104,5 / Landkreis: 117,1

Mehr zum Thema: https://www.wochenblatt-reporter.de/tag/coronavirus

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Autor:

Jo Wagner

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