Dogan im Gespräch mit Tagesmüttern
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für anerkannte Tagesmütter müssen an die für Kitas geltenden Regelungen angepasst werden!
Bei einem Treffen mit den Tagesmüttern Annagreta Hirt und Anne Vortkamp auf dem Spielplatz am Grötzinger Niddaplatz erhielt Dr. Rahsan Dogan gemeinsam mit Ortschaftsrat Siegfried Schönberger (CDU) einen Einblick in die Arbeit und aktuelle Situation der Tagesmütter.
Die Tagesmütter schilderten die Herausforderungen der Kinderbetreuung im Rahmen der Corona-Pandemie, aber auch strukturelle Probleme ihres Berufsstandes.
„In Karlsruhe bieten mehr als 500 anerkannte Tagesmütter flexible Betreuungsmöglichkeiten für Kinder berufstätige Eltern an. Damit sind sie neben Krippen und Kindergärten eine wichtige Säule der Kinderbetreuung. Sie entlasten zugleich die Stadt, die den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Jahr erfüllen muss. Obwohl Tagesmütter bei der Betreuung der Kinder eine hohe Qualität und dieselben Standards erbringen müssen wie Kindertagesstätten, bestehen strukturelle Unterschiede bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. So können Tagesmütter lediglich 20 Urlaubstage pro Jahr geltend machen. Dies ist angesichts der herausfordernden Tätigkeit zu gering. Zudem müssen Tagesmütter aufgrund einer komplexen Anrechnung von Fehlzeiten damit rechnen, dass sie Beiträge für das Vorjahr anteilig zurückerstatten müssen. Die Folge der – speziell im Jahr 2020 aufgrund der Corona Pandemie – hohen Fehlzeiten sind sinkende Einnahmen. Nur die Fehlzeiten bis zur Abklärung einer Covid 19 Infektion werden nicht angerechnet. Diese Regelung muss dringend auf den Prüfstein. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Tagesmütter aufgrund zu geringer Einnahmen, bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie, langfristig ihre Tätigkeit aufgeben und ihre Betreuungsaufgaben nicht mehr ausüben können. Mit Blick auf den geltenden Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung kann sich Karlsruhe und können sich Kommunen in Baden-Württemberg generell einen strukturellen Wegfall an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege nicht leisten. Hier müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen moderat angepasst werden“, so Landtagskandidatin Dr. Rahsan Dogan.
Autor:Dr. Rahsan Dogan aus Karlsruhe |
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