Zwischen Karlsruhe und Wörth ist Verkehrsfreigabe am 29. Dezember
Erleichterung: Rheinbrücke zum Ende des Jahres fertig
Karlsruhe. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird seit November 2018 die Rheinbrücke Maxau ertüchtigt. Alle Fahrspuren können wie geplant zum Jahresende freigegeben werden.
Ab Donnerstag wird das Schutzzelt abgebaut
Nachdem im Oktober dieses Jahres der hochfeste Beton in Fahrtrichtung Karlsruhe zur Verstärkung der Fahrbahnplatte eingebaut wurde, werden derzeit noch Schutzplanken montiert, Fugen verfüllt und die letzten Beschichtungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn durchgeführt. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Schutzzelt in der Zeit von Donnerstag, 19.12.2019 ab 21:00 Uhr bis Freitag, 20.12.2019, 05:00 Uhr und ab Freitag, 20.12.2019 ab 21:00 Uhr bis Montag, 23.12.2019, 05:00 Uhr abgebaut. Für den Rückbau des Schutzzeltes ist aus Sicherheitsgründen eine einstreifige Verkehrsführung in Fahrtrichtung Karlsruhe erforderlich.
Beide Seiten sind ab 29. Dezember mit je drei Fahrspuren offen
Die Umlegung des Verkehrs auf die Richtungsfahrbahn Karlsruhe erfolgt dann am Montag, 23.12.2019 in der Zeit von 19:00 Uhr bis Dienstag, 24.12.2019, 05:00 Uhr. Dann stehen in Fahrtrichtung Karlsruhe wieder alle drei Fahrstreifen zur Verfügung. In der Zeit von Freitag, 27.12.2019 bis Sonntagmorgen, 29.12.2019 wird jeweils zwischen 19:00 Uhr und 05:00 Uhr die Verkehrssicherung in Fahrtrichtung Wörth rückgebaut. Ab Sonntag sind dann auch in Fahrtrichtung Wörth alle drei Fahrstreifen frei.
Außerhalb des Straßenverkehrsraumes sind nach der Verkehrsfreigabe noch Arbeiten wie beispielsweise der Korrosionsschutz im Bereich der Radwege sowie unter der Brücke auszuführen. Während dieser Arbeiten steht dem Radverkehr nur ein Richtungsradweg zur Verfügung. Da diese Arbeiten witterungsabhängig sind, ist noch keine Aussage zur Freigabe des zweiten Richtungsradweges möglich.
"Mittelstreifenüberfahrten" sorgen für Tempolimit
Weiterhin müssen nach der Verkehrsfreigabe die beiden "Mittelstreifenüberfahrten" geschlossen werden. Das sind jene Bereiche, in denen der Verkehr bei den Baustellen jeweils von der einen auf die andere Seite geleitet wurde. Hier müssen noch die Leitplanken angebracht werden. Deshalb bleibt es zunächst bei einem Tempolimit von 60 km/h. Die für die Schließung der Mittelstreifen erforderlichen Eingriffe in den Verkehr werden überwiegend in verkehrsarmen Zeiten im Januar 2020 durchgeführt. Danach soll die alten Geschwindigkeiteregelung wieder gelten!
Kosten erhöhen sich
Durch aufgetretene, unvorhersehbare Mehraufwendungen, wie zum Beispiel die Sanierung der Schweißnahtrisse sowie zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen, erhöhen sich die ursprünglich veranschlagten Kosten von rund 12,5 Millionen Euro auf rund 14 Millionen Euro.
Informationen zu aktuellen Straßenbaustellen finden sich im Internet unter www.baustellen-bw.de
Autor:Jo Wagner |
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