Beschilderung an Carsharing-Stellplätzen
Falschparker werden auch abgeschleppt
Karlsruhe. Seit einiger Zeit bietet auch die Stadt Karlsruhe Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum zur Nutzung an. Allerdings ist das "neue" Verkehrszeichen wohl nicht für alle klar ersichtlich, denn noch immer sind diese Parkplätze oft von anderen Nutzern zugestellt. Doch Voraussetzung, diese Stellplätze nutzen zu dürfen, ist eine spezielle Carsharing-Plakette.
Übrigens dürfen nicht generell alle Carsharing-Fahrzeuge diese Flächen als Parkplatz nutzen, sondern müssen diese Plakette haben. Auch "Stadtmobil"-Fahrzeuge ohne diese Plakette, wie zum Beispiel die roten "Stadtflitzer", dürfen nicht auf diesen besonders gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden. Dabei spiele es keine Rolle, so "Stadtmobil", ob der Nutzer eines Fahrzeugs ohne diese Plakette einen selbstgemalten Zettel auslegt. StVO im Blick: Im Fall der Kontrollen gibt es für unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf diesen Flächen ein Bußgeld vom Ordnungsamt.
Wer aber sein Fahrzeug mit Plakette dort abstellen möchte, hat dann ein Problem, wenn der Parkplatz blockiert ist: "Stadtmobil" bittet Nutzer, diese Falschparker unverzüglich zu melden (Kennzeichen des Blockierers, Fahrzeug, Standort), damit das Ordnungsamt informiert werden kann.
Das Bußgeld beträgt aktuell übrigens 55 Euro und bei einer solchen "Blockade" des Stellplatzes von über 3 Stunden werden die Fahrzeuge abgeschleppt, informiert die Stadt Karlsruhe - und setzt es auch um. Das Ordnungsamt kontrolliert seit Einführung dieser Regelung diese Stellplätze übrigens verstärkt. "Wir wünschen uns für die Zukunft sehr, dass die Meldungen zu blockierten Stellplätzen an den Stationen im öffentlichen Raum abnehmen und dadurch Carsharing wieder reibungsloser verlaufen kann", schreibt "Stadtmobil" in einer Mitteilung.
Infos: karlsruhe.stadtmobil.de
Autor:Jo Wagner |
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