Altenhilfe
Flächendeckendes Beratungsangebot zur Altenhilfe gefordert

Seniorenverbände fordern den Ausbau des Beratungsangebotes für die Altenhilfe. Ältere nehmen existierende Hilfsangebote zu häufig nicht wahr – oft aus Unkenntnis.

Die BAGSO Fachkommission „Aktuelle Fragen der Seniorenpolitik“ hat am 8. März 2023 digital getagt. Für die dbb bundesseniorenvertretung, die Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist, nahm die stellvertretende Bundesvorsitzende Anke Schwitzer teil.

Thema der Sitzung der Fachkommission war das von der BAGSO in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zur Auslegung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII, das insbesondere die verfassungsrechtlichen Bedingungen, unter denen die im Gesetz beschriebene Altenhilfe zu gewähren ist, beleuchtet. Danach sind kreisfreie Städte und Landkreise verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen.

Die BAGSO hat daher die Kreise und Städte aufgefordert, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit anzubieten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.

Außerdem hat die Fachkommission den Entwurf eines Positionspapiers überarbeitet, das eine wirksame und nachhaltige Seniorenpolitik in den Bundesländern fordert. Es soll die politische Arbeit der Mitgliedsorganisationen unterstützen und zeigt unter anderem Wege zur Stärkung nicht nur der Durchsetzung der Rechte älterer Menschen und ihrer politischen Beteiligung, von Medienkompetenz sowie zur Gesundheitsprävention, Sorge und Pflege.

Die Diskussionsergebnisse sollen als Änderungs- und Verbesserungsvorschläge in das Positionspapier miteinfließen.

Bereits Ende Januar hatte Horst Günther Klitzing, der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung, in einem Gespräch zu Pflegefragen gegenüber der Bundespflegebeauftragte Claudia Moll betont, dass aus Unkenntnis schätzungsweise 30 Prozent der Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch genommen würden. Moll meinte, dass es aus ihrer Sicht, um lokale Pflegeformen etablieren zu können, dringend niedrigschwelliger Beratungsangebote Anlaufstellen in kommunalen bedürfe.

Hintergrund:

Die Altenhilfe nach § 71 SGB XII ist in Deutschland eine Leistung der Sozialhilfe. Sie hat das Ziel, altersbedingte Schwierigkeiten wie Vereinsamung, Isolation sowie körperliche oder geistige Schwächen zu kompensieren und bedürftigen alten Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dabei geht es um Hilfen, die in dieser Form in keinem anderen Leistungssystem behandelt werden. Der § 71 SGB XII existiert seit 2005. Eine ähnlich formulierte Vorgängerbestimmung fand sich in dem bis 2004 geltenden § 75 BGHG.

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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