Service für Bürger verschlechtert sich
"Karlsruher Müll-Peinlichkeit" geht in die nächste Runde
Karlsruhe. Es war leider zu erwarten bei all den Geräuschen in Sachen "Karlsruher Müll-Peinlichkeit": Die Stadt muss ein Vergabeverfahren zur Erweiterung des Vollservice bei der Wertstoffsammlung durchführen - muss dabei die Hinweise der Vergabekammer umsetzen.
Bisheriger Vergabeprozess für ungültig erklärt
Hintergrund ist, dass die Stadt in der "Karlsruher Müll-Peinlichkeit" - drücken wir es mal freundlich aus - bislang wenig glücklich agierte, denn die Vergabekammer des Regierungspräsidiums Karlsruhe war deutlich, erklärte den bisherigen Vergabeprozess für ungültig! Die als Ergebnis der Nachverhandlung dem Gemeinderat vorgelegten Angebote können daher nicht mehr angenommen werden.
"Zielsetzung bleibt, den Vollservice bei der Wertstoffsammlung für möglichst viele Haushalte in Karlsruhe zu gewährleisten", schreibt die Stadt in einer Mitteilung. "Vollservice" bedeutet, dass die Abfallbehälter beim Leerungsvorgang von den Mitarbeitern der Müllabfuhr vom Standplatz geholt, geleert und an den gewohnten Platz wieder zurückgestellt werden. "Es ändert sich für Bürgerinnen und Bürger nichts": Das hatte sowohl das Amt für Abfallwirtschaft (neu: "Team Sauberes Karlsruhe") wie auch das zuständige Dezernat von Bürgermeisterin Bettina Lisbach stets beim Wechsel zum privaten Dienstleister betont! Ob nicht geholte, ignorierte oder nicht geleerte Tonnen: Die Umsetzung mit der neuen Firma brachte - zum großen Ärger der Bürgerinnen und Bürger - jede Menge Änderungen! Jetzt geht es darum, Regelungen für Tonnen zu finden, deren Standplatz sich bis zu 27 Meter von der Straße entfernt befinden und über maximal eine Stufe erreichbar sind - nicht gerade wenige Tonnen in der Stadt!
Das bisherige von der Vergabekammer für ungültig erklärte Vergabeverfahren (wir berichteten) sollte "präzisieren, wie der Vollservice durch das für die Wertstoffsammlung beauftragte Entsorgungsunternehmen zu erfolgen hat", so die Stadt in einer Mitteilung. Dazu sollte eine Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und dem bereits tätigen Entsorgungsunternehmen "Knettenbrech + Gurdulic" (K+G) abgeschlossen werden, um die von "K+G" (seit 1.1.2024 verantwortlich für die Abholung) stehengelassenen Tonnen abzudecken!
Kritikpunkt ist die "Zusatzvereinbarung"
"K+G" berief sich - was das Amt für Abfallwirtschaft hätte wissen müssen - auf "satzungskonforme Standplätze", nicht auf eine Interpretation derselben. Mit der Folge, dass bei der vorhandenen Bebauung in der Stadt, viele Tonnen von "K+G" nicht geleert wurden! Um mehr Tonnen in der Stadt zu "erreichen", sollte eine kostspielige Zusatzvereinbarung mit "K+G" getroffen werden, die weitere Wege und wenige Stufen beinhaltete! Also versuchte das Amt für Abfallwirtschaft (über den Gemeinderat) den Vollservice für Strecken zwischen 15 und 27 Meter Distanz auszuweiten (trotzdem nicht alle Haushalte erreicht!) - und wollte mit "K+G" eine "Zusatzvereinbarung" treffen.
Vergabekammer greift ein
Doch wenig überraschend ist genau das der Kritikpunkt eines Unternehmens, das nicht in der Ausschreibung zum Zuge kam. Denn offensichtlich wurde aus dem "günstigsten Angebot" in der Ausschreibung mit der "Zusatzvereinbarung" eine deutlich "teurere Kiste" - und die Konkurrenz monierte! Zurecht! Die Umsetzung dieses Beschlusses hat die Vergabekammer mit ihrer Entscheidung dann auch gestoppt.
Die Vergabekammer hat in ihrer Entscheidung die Stadt Karlsruhe zur Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens aufgefordert, da nicht festgestellt werden könne, dass die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Bekanntmachung einer Ausschreibung im Amtsblatt der EU gerechtfertigt war. Die Kammer gab zudem vor, dass die Stadt Karlsruhe über eine Vergabe erneut entscheiden muss. Dabei ist zu begründen und zu dokumentieren, warum und mit welcher Vergabeverfahrensart die benötigten Beschaffungen durchgeführt werden. Die Dokumentation des ersten Vergabeverfahrens reicht laut Kammerentscheid für die Beauftragung nicht aus.
Service für Bürger wird schlechter
Bis zum Abschluss des nun neu zu startenden Vergabeverfahrens gilt, so die Stadt Karlsruhe: "Wo der Standplatz des Wertstoffbehälters höchstens 15 Meter von der Straße und stufenfrei zu erreichen ist, ist am Abholtag nichts zu veranlassen. In allen anderen Fällen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Wertstofftonnen am Leerungstag möglichst auf dem Gehweg bereitzustellen." Betroffen sind davon in der Stadt Karlsruhe sehr viele Haushalte - und das weiß das Amt für Abfallwirtschaft auch, hätte es nicht zur "Karlsruher Müll-Peinlichkeit" kommenlassen müssen!
Autor:Jo Wagner |
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