Frauen Union Karlsruhe und Ingo Wellenreuther MdB zum Tag gegen Gewalt an Frauen:
„Opfern häuslicher Gewalt muss wirksam geholfen werden – Istanbul-Konvention jetzt umsetzen.“
Anlässlich des Tags gegen Gewalt an Frauen fordern der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther, Stadträtin Bettina Meier-Augenstein und die Vorsitzende der Frauen Union Karlsruhe, Stadträtin Dr. Rahsan Dogan, eine schnelle Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention, also des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Häusliche Gewalt findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. Jede dritte Frau in der Bundesrepublik ist betroffen. In Familien sind meist auch Kinder Leidtragende, entweder als Opfer oder als Zeugen von Gewalt.
„Am 1. Februar 2018 ist die sogenannte Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten und somit seitdem geltendes Recht. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz. Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, will der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland investieren. Im Januar 2020 soll das Programm starten. Das vorgesehene Bundesförderprogramm ist ein erster wichtiger Schritt für bessere Hilfe für Frauen in Not“, erläutert der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther.
„Zwar stellt der Bund den Ländern und Kommunen die notwendigen Mittel zur Verfügung. Aber es braucht weiterer Umsetzungsschritte bis das Hilfeangebot jede betroffene Frau erreicht. Insbesondere muss der Zugang zu Hilfseinrichtungen insgesamt verbessert werden. Aus der Istanbul Konvention kann bisher noch kein individueller Anspruch hergeleitet werden. Da die Leistungen der Beratungsstellen von den Kommunen, auch in Karlsruhe, bisher als sogenannte freiwillige Leistung bezuschusst werden, fehlt es den Beratungsstellen an Planungssicherheit“, erklärt Stadträtin Dr. Rahsan Dogan, Vorsitzende der Karlsruher Frauen Union.
„Freiwillige Leistungen hängen letztlich vom guten Willen des jeweiligen Gemeinderats und von dessen Haushaltslage ab. Hier würde ein Landesgesetz, in welchem die Beratung in Umsetzung der Istanbul Konvention als sogenannte Pflichtaufgabe den Gemeinden zugewiesen wird, helfen. Denn Pflichtaufgaben müssen die Gemeinden erfüllen und erhalten hierfür entsprechende Mittel vom Land. Somit könnte den Betroffenen unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage einer Kommune geholfen werden. Insbesondere hätten die Beratungsstellen mehr Planungssicherheit für ihre Projekte und bei der Einstellung von Fachpersonal“, ergänzt Stadträtin Bettina Meier-Augenstein.
„Wir appellieren an das Land Baden-Württemberg, insbesondere an das zuständige Sozialministerium, die Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg per Gesetz konkret umzusetzen und den Kommunen als Pflichtaufgabe zuzuweisen“, so Wellenreuther, Meier-Augenstein und Dr. Dogan abschließend.
Autor:Dr. Rahsan Dogan aus Karlsruhe |
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