Schnell und sicher e-scootern durch die Stadt – aber richtig
Start der Aktion #rideitright im Ländle

Die Präventionskampagne „#rideitright“, initiiert durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, wird durch die Polizei, die gewerb-lichen E-Scooter-Verleihfirmen VOI, LIME und TIER sowie die landes-weite Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ unterstützt.
 | Foto: www.gib-acht-im-verkehr.de
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  • Die Präventionskampagne „#rideitright“, initiiert durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, wird durch die Polizei, die gewerb-lichen E-Scooter-Verleihfirmen VOI, LIME und TIER sowie die landes-weite Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ unterstützt.
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Karlsruhe. „Seit rund 15 Monaten sind E-Scooter, also Elektrotretroller, ein fester Bestandteil auf unseren Straßen", betonte Innenminister Thomas Strobl zum Auftakt der Kampagne „#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scootern, aber richtig!“: "Unsere Polizei hat diese Elektrokleinstfahrzeuge von der ersten Minute an fest im Blick gehabt. Wir haben ein klares Bild davon, was falsch gemacht wird und wo wir Aufklärungsbedarf sehen. Hier setzen wir gezielt an.“

Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung am 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen zum Führen elektrischer Tretroller im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. „Mit der Einführung der E-Scooter war klar, dass das Miteinander der verschiedenen Verkehrsarten neu geordnet werden muss", so Minister Strobl. Das Fahren ist übrigens nur alleine und ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.

Es gibt Regeln
Grundsätzlich gilt: Elektrokleinstfahrzeuge müssen überall dort fahren, wo man auch mit dem Fahrrad unterwegs sein soll. Das heißt: E-Scooter müssen Radverkehrsflächen nutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrende benutzungspflichtig sind oder nicht. Fehlen baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen, darf man die Fahrbahn sowie außerorts auch die Seitenstreifen nutzen. Was viele Nutzer nicht zu wissen scheinen: Das Fahren entgegen einer Einbahnstraße ist nur zugelassen, wenn eine Freigabe für E-Scooter besteht!

„E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge, das heißt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten“, macht Innenminister Strobl deutlich: Wer als Führerscheininhaber mit 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Scooter unterwegs ist, gibt also seinen Führerschein ab. Wenn er hierbei sichtlich betrunken ist, liegt sogar eine Straftat vor. „Die Erfahrung der Polizei ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger diese Dinge schlicht nicht wissen", so Minister Strobl: "Da setzen wir an und schaffen Abhilfe. Deshalb starten wir gemeinsam mit mehreren E-Scooter-Verleihfirmen die Kampagne ,#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e-scoo-tern – aber richtig!‘. Wir nehmen damit eine Vorreiterrolle in Deutschland ein, denn mit der Kampagne sind wir das erste Land, das dieses Thema ganz gezielt aufgreift."

Blick auf die Statistik
Im ersten Jahr seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung hat die Polizei landesweit 122 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen. In rund drei Vierteln der Unfälle (89) haben die Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge dabei den Unfall selbst verursacht! Insgesamt wurden 23 Menschen schwer und 85 leicht verletzt. Glücklicherweise ist keine Person durch einen Verkehrsunfall mit einem E-Scooter gestorben.

Infos: Die Präventionskampagne „#rideitright“, initiiert durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, wird durch die Polizei, die gewerb-lichen E-Scooter-Verleihfirmen "VOI", "LIME" und "TIER" sowie die landesweite Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ unterstützt, www.gib-acht-im-verkehr.de

Die Präventionskampagne „#rideitright“, initiiert durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, wird durch die Polizei, die gewerb-lichen E-Scooter-Verleihfirmen VOI, LIME und TIER sowie die landes-weite Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ unterstützt.
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Vorstellung der Kampagne | Foto: www.gib-acht-im-verkehr.de
Autor:

Jo Wagner

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