Trockenwetterphase dauert weiter an
Wassermangel an Fließgewässern in und um Karlsruhe
Region. Der Wassermangel an Gewässersystemen, wie beispielsweise dem Kraichbach/Kriegbach und Saalbach/Saalbachkanal, hat in den vergangenen beiden Jahren den Klimawandel auch im Regierungsbezirk Karlsruhe verdeutlicht. So konnten längere Phasen des Trockenfallens ganzer Gewässerabschnitte beobachtet werden. Bei vergleichbarer Temperatur- und Niederschlagsentwicklung ist auch in diesem Jahr mit einer ähnlichen Situation zu rechnen. Bisher vorliegende Untersuchungsergebnisse zeigen, dass es kurzfristig kaum Optionen zur Durchführung von Maßnahmen, die zu einer Änderung führen, gibt.
Auswirkungen
Gewässersysteme, wie auch die beiden oben genannten, sind in ihrer Funktion als Hochwasserentlastungskanäle oder Vorfluter für Ortsentwässerungen und Kläranlagen, von vorneherein in einem schlechteren ökologischen Zustand: Die oftmals durch Stauhaltungen bedingte Neigung zur Sedimentierung, der Mangel an Beschattung und die geringen Abflüsse bei gleichzeitig hohen Temperaturen, führen dann im Sommer zu einer Stress-Situation für Flora und Fauna. Durch Wassermangel können ganze Gewässerabschnitte trockenfallen, ebenso kann es durch zu wenig Wasser zum Verenden von Fischen mangels Sauerstoff führen. Zu beachten ist allerdings, dass einige Gewässer in der Kinzig-Murg-Rinne und der Rheinniederung auch natürlicherweise zum temporären Trockenfallen neigen und sich dies aufgrund des Klimawandels weiter verstärken wird. Wenn diese fragilen Systeme zusätzlich belastet werden, wie durch das Entnehmen von Wasser oder das Einleiten kritischer Stoffe, wie zum Beispiel Reinigungs- oder Pflanzenschutzmittel, kann dies entscheidend für ein Kippen des Gesamtsystems sein.
Umgang mit Wassermangel
Bisher vorliegende Untersuchungsergebnisse, zum Beispiel zum Saalbach/Saalbachkanal zeigen, dass es so gut wie keine Maßnahmen gibt, um die Auswirkungen des Wassermangels kurzfristig zu verbessern. Das Regierungspräsidium Karlsruhe initiiert deshalb derzeit im Rahmen der Umsetzung der „Strategie zum Umgang mit Wassermangel in Baden-Württemberg“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg, eine Studie zur Erarbeitung möglicher Handlungsoptionen mit externen Partnern. Ziel der Studie ist es, für diese komplexen und vielfältigen Problemstellungen, ganzheitliche Lösungen zu finden, sodass es voraussichtlich mehrere Jahre dauern wird, bis erste Ergebnisse aus der Studie vorliegen und, ob daraus umsetzbare Maßnahmen abgeleitet werden können. Somit ist auch noch nicht absehbar, bis wann eine eventuelle Umsetzung von Maßnahmen zu spürbaren Ergebnissen führen wird.
Da es aktuell keine schnellen Lösungen gibt, um dem Wassermangel entgegenzuwirken, müssen die sensiblen Gewässer in den nächsten Jahren intensiv beaufsichtigt werden, um die ökologische Funktion der natürlichen Hauptgewässer zu stärken, beziehungsweise aufrechtzuerhalten. Damit kann die Funktion als Rückzugsgewässer für Flora und Fauna, insbesondere in Mangelsituationen, eher gewährleistet werden. Gewässerlebewesen könnten diese kritischen Phasen besser überstehen, um danach wieder in die Nebengewässer einzuwandern und diese zu besiedeln.
Maßnahmen
Sofortmaßnahmen, wie das Ausbaggern von Sedimenten oder die Beseitigung von Wasserpflanzen, sind keine geeigneten Lösungen, da sie nicht zu einer Verbesserung, sondern gegebenenfalls sogar zu einer weiteren Zuspitzung der Situation führen können: Ein großflächiges Entfernen von Bewuchs verstärkt die direkte Sonneneinstrahlung und begünstigt damit eine weitere Erwärmung des Wassers. Dies kann wiederum ein verstärktes Wachstum von Algen und eine Verschärfung eventueller nächtlicher Sauerstoffdefizite zur Folge haben. Auch die aus ökologischer Sicht wünschenswerte Ansiedlung von Gehölzen zur Beschattung des Gewässers ist aufgrund deren Entlastungsfunktion bei Hochwasser oft nur bedingt möglich.
Verzicht der Wasserentnahme bei Niedrigwasser
In der Regel führen die Hauptgewässer, wie beispielsweise der Kraichbach oder der Saalbach, in Zeiten eines Trockenstresses nicht ausreichend Wasser, um dieses in andere Bereiche des Gewässersystems abgegeben zu können. Das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Landratsamt Karlsruhe bitten deshalb Bürgerinnen und Bürger, bei trockener Witterung generell auf eine Entnahme von Wasser aus den Gewässern zu verzichten, um so für Fische und Kleintiere eine ausreichende, lebensnotwendige Wassermenge zu erhalten. Das Wasserschöpfen von Hand in geringen Mengen, wie mit Gießkannen, ist zwar ohne Erlaubnis möglich, sollte jedoch bei besonders niedrigen Wasserständen in den Gewässern der Natur zuliebe eingestellt werden. Das Aufstauen von Wasser und das Abpumpen mit einer Motorpumpe ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde verboten. Sollten Bürgerinnen und Bürger eine unzulässige Einleitung von Schadstoffen vermuten oder andere ungewöhnliche Begebenheiten feststellen, bitten das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Landratsamt um umgehende Information der Feuerwehrleitstelle, damit zeitnah entsprechende Maßnahmen veranlasst werden können.
Zuständigkeiten für Gewässer
Die Zuständigkeiten sind im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelt. Bei Gewässern von größerer Bedeutung (Gewässer erster Ordnung), wie zum Beispiel dem Saalbachkanal oder dem Kriegbach, ist der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium für die Unterhaltung zuständig. Bei den kleineren Gewässern (Gewässer zweiter Ordnung) sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Die Zuständigkeit für die allgemeine Gewässeraufsicht, wie zum Beispiel der Erteilung von Genehmigungen, der Klärung von Schadensereignissen, der Anordnung von Maßnahmen oder Beschränkungen des Gemeingebrauchs, wie beispielsweise die Beschränkung der Benutzung der Gewässer zum Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau, liegt bei den unteren Wasserbehörden der Stadt- und Landkreise.
Autor:Jo Wagner |
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