Thomas Fedrow: Basis für wirkungsvolle Schlüsselprojekte und Rathausmitarbeiter in den Prozess einbinden
Bürgerbeteiligung: BNN – Bürgerwissen Natürlich Nutzen

In Zukunft wird eine noch stärkere bürgerschaftliche Mitgestaltung des Wohn- und Lebensumfeldes notwendig sein. Es ist die Aufgabe kommunaler Amts- und Mandatsträger, den Menschen den demografischen Wandel verständlich zu machen und sie in Projekte und politische Entscheidungen einzubeziehen. Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Kommunen wird diese Aufgabe wichtiger denn je: Projekt- und entscheidungsorientierte Bürgerbeteiligung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Stadtentwicklung.
von Thomas Fedrow

Rates in Kenntnis der wichtigen Projekte der Bürgerschaft und der Kommune, die zu Schlüsselprojekten werden. Dabei sind die Bürgerprojekte integraler Bestandteil der gesamtkommunalen Ziele. Die Bürgerprojekte können das Schlüsselprojekt selbst sein oder auch Projekte darin. Die Bündelung von Handlungsansätzen in Schlüsselprojekten und deren Einbindung in die strategischen und operativen gesamtkommunalen Ziele erfolgt durch Erstellung einer ersten Prioritätenliste mit Finanzierungsvorschlägen. In der Phase II „Umsetzung der Schlüsselprojekte“ erfolgt eine Rückkoppelung mit der Bürgerschaft unter anschließender zweiter Verifizierung durch den Gemeinderat anhand der strategischen Ziele (Leitbild) und der Finanzierung im Rahmen der Haushaltsplanung. Es erfolgt die erste (befristete) Förderzusage der Schlüsselprojekte an die Bürgerschaft. Das Bürgermanagement nimmt Verbindlichkeit an.

Basis für wirkungsvolle Schlüsselprojekte

Eine Bestandsanalyse der kommunalen Felder mit jeweils dem Stärken-Schwächen-Profil ist notwendig, um eine Basis für wirkungsvolle und nachhaltige Schlüsselprojekte der nächsten zwanzig Jahre zu haben.
Folgende strategische Felder werden für den Start empfohlen, die dann Basis für die Schlüsselprojekte der Bürgerschaft sein können:

„Bevölkerungsentwicklung und Steuerung“
- Wohnen - Wohnstandorte - Mobilität
- Arbeiten - Wirtschaft - Einzelhandel
- Landschaft - Freiflächen - Freizeit - Tourismus
- Kultur
- Ehrenamt und Vereine
- Bildung und Betreuung
- Integration und Migration
- Organisation und Kommunikation

In engem Zusammenhang zur Stadtentwicklung sind die folgenden Szenarien der Stadtentwicklung zu erarbeiten:
- Szenario A: „Genug gebaut“
- Szenario B: „Eigenentwicklung“
- Szenario C: „Angebot durch Wachstum“

Gelingt es, diese Felder zu dem politisch vereinbarten Szenario zu harmonisieren, lassen sich lokale Identifikation und Mitwirkung im Kräftedreieck von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft dauerhaft verankern.

Rathausmitarbeiter in den Prozess einbinden

Die Mitarbeiter der Verwaltung sind in den Prozess einzubeziehen, denn diese verfolgen bei der Engagementförderung neben den genannten, eher am Gemeinwohl orientierten Zielen, durchaus auch „eigene Ziele“. Diese gilt es gerade bei der Neugestaltung des kommunalen Kräftedreiecks zu berücksichtigen. Die direkt gewählten (Ober-) Bürgermeister sind häufig die Hauptförderer von bürgerschaftlichem Engagement. Bürgerumfragen haben deutlich gezeigt, dass die Wähler einen „bürgernahen Verwaltungschef“ und „offenen Rat“ bevorzugen. Diese Bürgernähe kann nicht zuletzt durch die Förderung von Bürgerengagement vermittelt werden, so dass sich die Förderung von Engagement am „Wahltag auszahlen“ kann. Eine „unnötige, interne Konfliktlinie“ zeichnet sich ab, wenn man sich die Ziele und Interessen der Verwaltungsmitarbeiter näher anschaut. Diese stehen der Förderung der Mitgestalterrolle häufig reserviert gegenüber. Die Beschäftigten erkennen die Anforderungen an den Veränderungsprozess zu spät oder gar nicht. Dies führt zu unnötigen Reibungsverlusten. Oft hält die Mitarbeiterschaft die entscheidende Option der Übertragung von Aufgaben der Stadtverwaltung auf Bürger und Vereine bei gleichzeitigem Personalabbau „für nicht richtig“ und sieht nicht die Chancen der Neuausrichtung. Der Veränderungsprozess ist durch notwendige Strukturveränderungen zu unterstützen. Die Personalentwicklung der Führungskräfte sowie der Mitarbeiterschaft ist rechtzeitig anzugehen.

Kommunale Förderung und Budgets

Das Engagement in der Mitgestalterrolle kommt manchmal auch durch einzelne Bürgerinnen und Bürger selbst zustande und wird nicht durch Beteiligungsinstrumente inszeniert (z.B. Schulhofumgestaltung, ehrenamtlicher Betrieb von Freibädern, selbstverwaltete Bürgerhäuser usw.). Vieles von dem Engagement im Rahmen der Mitgestalterrolle ist auf soziale Prozesse und nicht auf detaillierte kommunale Planung zurückzuführen. Deswegen setzt die Förderung der Mitgestalterrolle nicht nur bei konkreten Instrumenten, sondern auch bei der Steuerung förderlicher Rahmenbedingungen an, quasi eine „neue“ Vereinsförderung.
Die Förderung sollte vor Ort ansetzen:

- Ansprechpartner bei der Kommune für die Bürgerschaft - Vermittler zwischen den Fachämtern („Schlichter“), Ehrenamtsagentur;
- Ehrung von bürgerschaftlich engagierten Personen;
- Dezentrale Budgets für die Aktiven, z.B. für ein vorgelegtes Projekt;
- Aufgabenübertragung klassischer kommunaler (Kern-)Aufgaben auf die Bürgerschaft (befristet oder auf Dauer).

Sonderform auf Dauer: die Bürgerstiftung

Bürgerstiftungen sind unabhängige und gemeinnützige Organisationen zur Förderung sozialer, kultureller und ökologischer Belange. Als Stiftungen von „Bürgern für Bürger“ wollen Bürgerstiftungen ein möglichst breites Stifterspektrum ansprechen. Die Stiftung sammelt Gelder einzelner Bürger und Institutionen in Form von Einmalzahlungen und Zustiftungen. Aus den nachhaltigen Kapitalerträgen werden i.d.R. Projekte im sozialen und kulturellen Bereich finanziert. Ein Vorteil von Bürgerstiftungen ist, dass man mit dem Stiftungskapital langfristig Projekte unterstützen kann, so dass der Bürger die soziale Infrastruktur seiner Stadt unabhängig von der Haushaltslage sichern kann. Beispielhaft sei hier die Zeppelin-Stiftung der Stadt Friedrichshafen als „Unternehmensstiftung“ genannt (mehr dazu im Internet: www.friedrichshafen.de), die mit einem jährlichen Stiftungshaushalt von ca. 40 bis 50 Millionen Euro zahlreiche soziale Einrichtungen und Projekte von der Stadt und von freien Trägern dauerhaft finanziert. Die Stiftung feiert im Jahr 2008 ihr 100-jähriges Bestehen.
Die Initiierung einer Bürgerstiftung kann sowohl auf einflussreiche Privatpersonen als auch auf das Engagement einer größeren Gruppe von Stiftern oder auf ein Engagement der Stadt zurückgehen. Mehr zu Stiftungen auf Internetseiten der Bertelsmann-Stiftung: www.buergerstiftungen.de.
Man kann also von einem ganzheitlichen Prozess – vom Bürgerengagement über die Bürgerbeteiligung bis zur Bürgerstiftung (quasi der Bürgerverpflichtung) – sprechen. Drei Verifizierungsphasen unter maßgeblicher Einbindung des Rats zum Grundlagenkonzept, der Umsetzung der Schlüsselprojekte samt dauerhafter Verankerung in der Kommune sind entscheidend für einen erfolgreichen Prozessablauf mit nachhaltiger Finanzausstattung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kommune und ihrer Bürgerschaft.

Projektkosten, Steuerung und Einbindung von Akteuren

Zusammenfassend nach kommunalen Erfahrungswerten sollte mit folgendem Kostenrahmen im ersten Jahr gerechnet werden:

Budgetmaßnahme Euro
Moderation, Konzept – gesamt (externe Moderation: 7.500 Euro) 22.500
Tagungskosten, Rat-Klausuren, Bürgerprozess 3.000
10 x dezentrales Budget à 500 EUR, 1 x Sammelbudget à 1.000 Euro 6.000
Personalkosten, sonst. sächlicher Aufwand pro Jahr für Halbtagsstelle
(A 10): 40.000 EUR 40.000
Summe (Grobschätzung) 71.500

Nach dem ersten Jahr ist mit laufenden Kosten von ca. 46.000 EUR/Jahr zu rechnen.
Erfahrungsgemäß kommt ein Einspareffekt durch den bürgerschaftlichen Einsatz bei einer Kommune kleinerer bis mittlerer Größe zustande. Es kann mit einem dauerhaften Einsparvolumen ab dem dritten Jahr an Personalkosten für die Verwaltung gerechnet werden.
Ende der Serie
www.verwaltungsreform21.de

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Autor:

Thomas Fedrow aus Ettlingen

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