Wieder Zoff beim KSC
Mitgliederrat beschließt außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Mitgliederrat des KSC e.V. hat mit Beschluss vom 05.02.2024 die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in virtueller Form beschlossen. Satzungsgemäß hat der Präsident die außerordentliche Mitgliederversammlung nun unverzüglich, nach Vornahme der üblichen Vorbereitungshandlungen, einzuberufen.
Einziger Tagesordnungspunkt ist die Abberufung des Vizepräsidenten Martin Müller. Der Mitgliederrat verweist auf einen wichtigen Grund. Für die Annahme des Antrags genügt gemäß den §§ 27, 33 BGB die einfache Mehrheit. Der KSC informiert seine Mitglieder, sobald das genaue Datum der Mitgliederversammlung feststeht und lädt zu dieser entsprechend ein.
Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut:
Beschlussantrag / Außerordentliche Mitgliederversammlung / Der Mitgliederrat beschließt gemäß § 13 Ziffer 2 Satz 1 der Satzung des KSC e.V. die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung soll in virtueller Form gemäß § 12 Ziffer 6 der Satzung stattfinden.
Einziger Tagesordnungspunkt: Abberufung des Vizepräsidenten Martin Müller
Antrag: Der Mitgliederrat beantragt, Herrn Martin Müller vorzeitig und mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Mitglied des Präsidiums abzuberufen.
Begründung:
1. Herr Martin Müller ist Mitglied des Präsidiums (Vizepräsident) des KSC e.V. und in dieser Funktion auch gleichzeitig Mitglied des Beirats der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix Management GmbH, welche wiederum als persönliche haftende Gesellschafterin die Geschäfte der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA führt. Die Mitgliederversammlung des KSC e.V. hat Herrn Martin Müller am 20.10.2022 für eine Amtszeit, also für die Dauer von drei Jahren, bis zur ordentlichen Mitgliederversammlung im 4. Quartal 2025 gewählt. Eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft im Präsidium würde gleichzeitig auch die Mitgliedschaft des Herrn Martin Müller im Beirat der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix Management GmbH beenden.
2. Der Mitgliederrat hat sich nach intensiven Gesprächen mit Organmitgliedern des KSC, insbesondere mit den Mitgliedern des Beirats, mehrheitlich gegen eine weitere Zusammenarbeit mit dem jetzigen Vizepräsidenten Martin Müller ausgesprochen. Ein solches Votum hat einstimmig auch der Aufsichtsrat der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA abgegeben.
Ursache dieses endgültigen Vertrauensentzugs seitens der Aufsichtsgremien ist insbesondere das ungebührliche Verhalten des Herrn Martin Müller gegenüber anderen Organmitgliedern des KSC sowie gegenüber Dritten nach Abschluss der gemeinsamen Absichtserklärung vom 01.12.2023. Weder diese gemeinsame Absichtserklärung noch der seitens der Mitgliederversammlung am 04.12.2023 durch Verweigerung der Entlastung ihm gegenüber zum Ausdruck gebrachte Vertrauensmangel haben zu einer Verhaltensänderung bei Herrn Martin Müller geführt. Vielmehr hat sich aus Sicht des Mitgliederrats Herr Martin Müller von der Absichtserklärung abgewendet. Er rechtfertigt sein pflichtwidriges Verhalten, z.B. die Missachtung der satzungsmäßig auferlegten Verschwiegenheitspflicht, und schädigt die Reputation des KSC.
3 Darüber hinaus und unabhängig davon ist dem KSC e.V. eine Fortsetzung des Organverhältnisses mit dem Präsidiumsmitglied Martin Müller, welcher automatisch im Beirat der geschäftsführenden Komplementärgesellschaft der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA sitzt, bis zum Ende seiner Amtszeit nicht mehr zumutbar. Die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vereins sowie seiner maßgeblichen Tochtergesellschaft, welche die Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga besitzt, ist nicht mehr gewährleistet. Es liegt damit auch insoweit ein wichtiger Grund für eine Abberufung des Vizepräsidenten Martin Müller vor.
Die Gespräche mit den Mitgliedern des Präsidiums sowie den weiteren nicht dem Präsidium angehörenden Mitgliedern des Beirats haben einen dauerhaften und tiefen Konflikt offengelegt, namentlich zwischen Herrn Martin Müller auf der einen Seite und dem Präsidenten, Herrn Holger Siegmund-Schultze, sowie den Herren Beiratsmitgliedern Thomas H. Hock und Dr. Christian Fischer auf der anderen Seite. Das Verhältnis zwischen Herrn Martin Müller und den zuvor genannten Organmitgliedern ist derart gestört bzw. zerrüttet, dass eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Gremien und im Interesse des KSC ganz offensichtlich nicht mehr möglich ist. Ebenfalls in gleicher Weise tiefgreifend belastet ist das Verhältnis zwischen Herrn Martin Müller und der Geschäftsführung sowie den Bereichsleitern.
Die zerstörten Vertrauensbeziehungen machen insbesondere einen Austausch von vertraulichen Informationen zwischen Geschäftsführung und Beirat sowie innerhalb des Beirats und des Präsidiums geradezu unmöglich. Dieser Umstand führt u.a. auch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der anstehenden Planungen und der Lizensierungsprozesse für die nächste Saison, welche für den KSC jedoch von existenzieller Bedeutung sind.
4. Die von verschiedener Seite in den letzten Wochen unternommenen Versuche, eine einvernehmliche Lösung der bestehenden Führungskrise zu finden, blieben ohne Erfolg. Nunmehr gilt es, unabhängig vom jeweiligen Verursachungsbeitrag und von den Gründen, die zu der beschriebenen Zerrüttung der Vertrauensbeziehungen geführt haben, Schaden vom KSC e.V. und seinen Tochtergesellschaften abzuwenden und den Stillstand in den Führungsebenen des KSC zu beenden.
Autor:Jo Wagner |
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