Neuregelungen in der Grundsicherung
Erleichterter Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung
Baden-Württemberg. Viele Menschen können durch die Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten und machen sich Sorgen um ihre finanzielle Existenz. Die Bundesregierung hat den Zugang zu diesen finanziellen Leistungen durch das Sozialschutz-Paket vorübergehend erheblich erleichtert. Darüber informiert die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt.
Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung kommt jetzt auch für von Kurzarbeit Betroffene oder Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Einkommen unter den Satz der Grundsicherung sinkt, in Frage. Zudem können Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer in finanzieller Not, denen ein Großteil der Aufträge verloren gegangen ist, Grundsicherung beantragen.
Außerdem wurden vor allem die Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherung erleichtert.
Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, kann sein erspartes Vermögen in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezuges behalten, soweit es nicht eine besondere Höchstgrenze überschreitet.
Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung
Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Schuldzinsen) inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig
Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Für Bewilligungszeiträume von Dienstag, 31. März bis einschließlich Montag, 30. August, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Ein Weiterbewilligungsantrag ist nicht erforderlich.
Die Jobcenter in der Region Karlsruhe-Rastatt bitten Antragstellerinnen und Antragsteller darauf zu achten, dass die einzureichenden Unterlagen und Anlagen so vollständig wie möglich sind. Anträge müssen unterschrieben sein und es muss eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben werden.
Antrag auf Grundsicherung richtig stellen
Wer einen vereinfachten Antrag auf Grundsicherung stellen möchte, muss alle erforderlichen Daten in das PDF-Dokument eingeben, welches online unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung bereit gestellt wird. Anschließend muss das ausgefüllte PDF-Dokument ausgedruckt und unterschreiben werden. Selbstständige füllen zusätzlich die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit aus. Alle Dokumente müssen ausgedruckt und unterschrieben werden. Den kompletten Antrag (bei Selbstständigen mit Anlage) reichen sie anschließend beim zuständigen Jobcenter ein – per Post, Hausbriefkasten oder E-Mail. Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten auf die Antwort des Jobcenters zu warten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung. Zudem wurde eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen neu geschaltet. Betroffene erreichen diese unter der kostenfreien Nummer: 0800 4 5555 23.
Auch wenn derzeit persönliche Vorsprachen in den Jobcentern nicht möglich sind, informieren die Jobcenter der Agentur für Arbeit Betroffene darüber, welche Unterstützung sie in dieser Situation im Bereich der Grundsicherung erhalten können. rk
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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