Gemeinderat befasste sich diese Woche mit Sondernutzungsrichtlinie
Schausteller auf Plätzen in der Stadt
Region. Das Verbot der Großveranstaltungen belegt faktisch Schausteller in diesen Zeiten mit einem Berufsausübungsverbot – seit Februar (das „Wochenblatt“ berichtete mehrfach).
Viele Betriebe sind dadurch massiv existenziell bedroht – doch endlich könnte sich in Karlsruhe etwas tun: Im Gemeinderat ging es diese Woche (nach Redaktionsschluss) um die bestehende „Sondernutzungsrichtlinie für mobile Verkaufsstände in der Innenstadt“.
Diese könnte, so eine Mehrheit der Räte dem zustimmt, bis Ende des Jahres befristet erweitert werden – für maximal zwei bis drei mobile Stände. Ob auf dem Friedrichsplatz auf der Fläche entlang der Handwerkskammer, dem Friedrichsplatz auf der befestigten Fläche entlang der Lammstraße, dem Marktplatz im nördlichen Bereich zwischen Pyramide und dem Café, auf dem unteren Kronenplatz, dem Stephanplatz und auf dem Kirchplatz St. Stephan.
Dabei geht’s auch um Fragen aus den Themenbereichen „steigende Nachfrage nach mobilen Verkaufsständen“, „Gemeinverträglichkeit“, „Sondernutzungen“, „Stadtbild“. Für die Bürgervertreter geht es somit auch um städtebauliche, stadtgestalterische und verkehrliche Belange bei der Genehmigung konkreter Räume für mobile Verkaufsstände. Schließlich mache auch „die Vielzahl der Baustellen eine gezielte Regelung im Innenstadtgebiet besonders erforderlich“, so die Beschluss-Vorlage.
Autor:Jo Wagner |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.