Katastrophenschutz
Bedarfs- und Entwicklungsplan 2023 bis 2033 im Landkreis beschlossen

Katastrophenschutz - Landkreis SÜW und Verbandsgemeinde Offenbach, gehen gemeinsame Bauprojekte an | Foto: brudertack69/stock.adobe.com
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Landkreis SÜW/ Verbandsgemeinde Offenbach. Die Anforderungen an den Katastrophenschutz nehmen, bedingt beispielsweise durch den Klimawandel, immer weiter zu. Um ihnen zu begegnen, hat der Kreistag Südliche Weinstraße im September 2022 den Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Katastrophenschutz für die Jahre 2023 bis 2033 einstimmig beschlossen. Dieser Plan sieht unter anderem die Einrichtung von Katastrophenschutzlagern vor, um für bestimmte Szenarien Material vorzuhalten. Darüber hinaus müssen für die geplanten Fahrzeuge, die der Landkreis künftig beschafft, bei den Gemeinden Stellplätze bei den Feuerwehren errichtet werden. Zwei solcher „Garagen“ sind für den östlichen Landkreis in der Verbandsgemeinde (VG) Offenbach an der Queich geplant. Der Kreisausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am Montag damit beauftragt, die Bauprojekte gemeinsam mit der dortigen VG-Verwaltung voranzutreiben, einen Plan zur Umsetzung zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.

„Gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Offenbach gehen wir einen ersten großen Schritt hin zu unserem Ziel, die Versorgung mit Blick auf den Katastrophenschutz in allen Teilen des Landkreises zu optimieren“, so der Landrat. Die gemeinsamen Projekte in Offenbach und Hochstadt zeugten darüber hinaus von der guten Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Verbandsgemeinde. „Im Notfall zählt oft jede Sekunde. Deshalb ist es wichtig, schnell und unkompliziert mit der passenden Ausrüstung am Einsatzort sein zu können“, sind sich Landrat Dietmar Seefeldt und Axel Wassyl, Bürgermeister der VG Offenbach, einig. Wassyl betont: „In einer Notlage ist ein gemeinsames Agieren sehr viel effektiver. Darüber hinaus spart das Vorhalten der Infrastruktur durch diese Kooperation letztlich Kosten.“

Neubau in Offenbach

Die Verbandsgemeinde Offenbach war auf den Landkreis SÜW zugekommen, um an den Feuerwehrhäusern in Offenbach und Hochstadt jeweils ein gemeinsames Bauvorhaben anzugehen, das Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge und Lagerkapazitäten schafft. In Offenbach ist eine Halle in möglichst leichter Bauweise mit Platz für bis zu vier Einsatzfahrzeuge oder für Schwerlastregale geplant. Der Bau soll rund 200 Quadratmeter groß sein und jeweils zur Hälfte vom Landkreis und der VG Offenbach genutzt werden. Der Kreis plant dort Regale zur Lagerung von Material für Unwetterlagen und Waldbrandeinsätze sowie einen Stellplatz für ein Fahrzeug des Bundes-Zivilschutzes (sogenannter ABC-Erkunder), das dem Landkreis gemäß der Planung des Bundes zugewiesen werden soll. Die Verbandsgemeinde Offenbach plant einen Ergänzungsbau östlich des Feuerwehr-Geländes in Offenbach.

Bauherr der gemeinsam genutzten Halle ist die Verbandsgemeinde. Laut dem Katastrophenschutzbedarfsplan beteiligt sich der Landkreis mit bis zu 270.000 Euro (135.000 Euro pro Stellplatz). Eine Landesförderung ist unwahrscheinlich, wie ein Gespräch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ergeben hat, da die Förderrichtlinien des Landes keine Zuschüsse von Baumaßnahmen des Katastrophenschutzes vorsehen beziehungsweise die förderfähigen Flächenmaße für die Feuerwehr Offenbach bereits ausgeschöpft sind.

Erweiterung in Hochstadt

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan sieht für das Jahr 2024 die Beschaffung von drei Löschfahrzeugen für den Katastrophenschutz vor, die im Landkreis SÜW auf die Verbandsgemeinde-Feuerwehren verteilt werden. Das Fahrzeug für den östlichen Landkreis soll in Hochstadt stationiert werden, wofür das Feuerwehrhaus erweitert werden muss. Geplant sind zusätzlich 50 Quadratmeter, um das Löschfahrzeug neben den Fahrzeugen der Verbandsgemeinde unterstellen zu können. Bauherr ist auch hier die Verbandsgemeinde, der Kreis beteiligt sich mit bis zu 135.000 Euro. Die VG Offenbach plant in Hochstadt einen Anbau an das bestehende Feuerwehrhaus.

Das Vorhaben ist nach Angaben der ADD generell förderfähig, sofern die Mittel über die Verbandsgemeinde im Rahmen der Förderung von Feuerwehrhäusern beantragt werden. Die genaue Höhe der Fördersumme kann erst ermittelt werden, wenn ein Umsetzungsplan vorliegt. red

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Autor:

Silvia Krebs aus Landau

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