Deutsche Staatsbürgerschaft
Einbürgerung von 50 Menschen aus 13 Ländern im Landkreis SÜW
Landkreis SÜW. Sie wohnen schon mehrere Jahre lang in Deutschland, auch im Landkreis Südliche Weinstraße - nun sind sie deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern überreichte in Vertretung für Landrat Dietmar Seefeldt 42 Erwachsenen und acht Kindern aus Afghanistan, Ägypten, Bangladesh, Bulgarien, Griechenland, Irak, Italien, Libanon, Nigeria, Rumänien, Slowakei, Syrien, Thailand sowie mehreren Personen ohne Staatsangehörigkeit in einer Feierstunde im Kreishaus jeweils die Einbürgerungsurkunde. 44 der Eingebürgerten haben nun eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Selten wurden in den vergangenen Jahren so viele Menschen im Kreis SÜW eingebürgert wie am Donnerstag. Georg Kern gratulierte zu der Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft und bat die Anwesenden, sich mit ihren kulturellen und persönlichen Erfahrungen sowie Kenntnissen in die Gesellschaft einzubringen: „Helfen Sie mit, unsere Gemeinschaft in demokratischer und friedvoller Form weiterzuentwickeln.“ Zudem warb der Erste Kreisbeigeordnete dafür, die Rechte auf Mitbestimmung wahrzunehmen, darunter das aktive und passive Wahlrecht.
Musikalisch begleitet wurde die Feier von Sergej Igonin und Gerhard Betz. Die beiden verliehen der Einbürgerungsfeier am Klavier und an der Geige einen würdigen Rahmen. Die deutsche Nationalhymne war natürlich auch zu hören.
Staatsangehörigkeitsgesetz
In Deutschland gelten nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz die gleichen Voraussetzungen, um eingebürgert zu werden. Grundvoraussetzung ist der auf Dauer angelegte Aufenthalt in der Bundesrepublik. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten will, muss außerdem mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen und für den eigenen Lebensunterhalt sowie den der unterhaltsberechtigten Angehörigen eigenständig aufkommen. Weitere gesetzlich festgelegte Anforderungen sind zu erfüllen. Ehepartner sowie minderjährige Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben. red
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.