Fördergelder möglich
Kreis SÜW aktualisiert Förderrichtlinie für Jugendarbeit
Kreis SÜW. Wer eine Freizeit für Kinder und Jugendliche organisiert, Bildungsangebote macht oder ehrenamtliche Kräfte der Jugendarbeit schult, kann für diese Maßnahmen Fördergelder vom Kreis bekommen. Wie viele Euro es für welche Angebote gibt, das regelt die „Richtlinie Kreiszuschüsse Jugendarbeit“. Das Jugendamt hatte unlängst eine Neufassung der Kreis-Richtlinie ausgearbeitet. Jetzt hat der Jugendhilfeausschuss in seiner jüngsten Sitzung dem Kreistag empfohlen, dieser aktualisierten Richtlinie zuzustimmen.
Höhere Förderbeiträge aufgrund höherer Kosten
„Die außerhalb der Schulen geleistete Bildungsarbeit von Vereinen oder Verbänden ist in unserem Landkreis stark und vielseitig ausgeprägt“, stellt Landrat Dietmar Seefeldt fest. Die Förderbeiträge auf eine zeitgemäße Höhe anzupassen, sei notwendig, da beispielsweise die Lebenshaltungs- und Energiekosten seit der letzten Anpassung der Richtlinie im Jahr 2018 erheblich gestiegen seien. „Die eingetretenen finanziellen Mehrbelastungen dürfen nicht zu einem Hindernis in der Bildungsarbeit mit Jugendlichen werden. Wir wollen, dass diesen auch künftig ein reges und vielfältiges Angebot gemacht werden kann“, so der Landrat. Der für das Jugendamt zuständige Erste Kreisbeigeordnete Georg Kern hält fest: „Der Jugendhilfeausschuss hat sich sehr intensiv mit der neuen Richtlinie und den angepassten Förderregelungen beschäftigt. So hat der Entwurf der neuen Förderrichtlinie dann auch im Ausschuss viel Anerkennung sowie die einstimmige Zustimmung erhalten.“
Erweiterung der Bezuschussung
Beispielsweise wurden in der Neufassung die Antragsberechtigungen erweitert: Neben anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie Gemeinden und Verbandsgemeinden können nun auch sonstige Jugendgruppen Förderung beantragen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Inflationsbedingt sieht die neue Richtlinie auch höhere Zuschussbeträge vor. Außerdem werden im Rahmen einer neuen Schwerpunktsetzung die Zuschüsse für Betreuungskräfte künftig differenziert, sprich: ehrenamtliche Betreuungskräfte mit Jugendleiterausbildung oder pädagogischer Qualifikation bekommen einen zusätzlichen Betrag. Außerdem gibt es Übernachtungszuschläge für Maßnahmen der politischen Jugendbildung, Schulungen für Ehrenamtliche sowie für die Jugendleiterausbildung. Erweitert ist der Umfang der förderfähigen Maßnahmen: Zusätzlich zu Kinderferientagen werden nun auch Jugendferientage gefördert. Beide Maßnahmen sollen künftig bereits ab einem Veranstaltungstag förderfähig sein – zuvor waren mindestens vier Tage erforderlich. Auch Wochenend- und Feiertagsveranstaltungen außerhalb der Ferien werden bezuschusst. Diese Anpassung soll dem gestiegenen Bedarf an niedrigschwelligen Angeboten Rechnung tragen. red
Autor:Christine Schulz aus Wochenblatt/Stadtanzeiger Landau |
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