Schulbuchausleihe 2025: So sichern Sie sich kostenfreie Schulbücher
Kreis SÜW. Ab sofort können Anträge auf die kostenfreie Schulbuchleihe, die sogenannte Lernmittelfreiheit, gestellt werden. Diese Möglichkeit besteht für Kinder, die im kommenden Schuljahr 2025/2026 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsfachschule I und II sowie die Höhere Berufsfachschule in den Berufsbildenden Schulen besuchen. Wenn das Einkommen der Eltern oder der sorgeberechtigten Person nicht ausreicht, um die Schulbuchkosten zu decken, kann die kostenfreie Ausleihe beantragt werden. Anträge können bis zum 17. März bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden – entweder per Papierantrag oder online unter www.suedliche-weinstrasse.de/lernmittelfreiheit.
Teilnehmende Schulen
Die Schulbuchausleihe wird für folgende Schulen organisiert:
- Realschule plus im Staufer-Schulzentrum Annweiler am Trifels
- Realschule plus mit Fachoberschule und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern
- Realschule plus und Gymnasium sowie die Gemeinsame Orientierungsstufe im PAMINA-Schulzentrum Herxheim
- Paul-Gillet-Realschule plus mit Fachoberschule Edenkoben
- Gymnasium Edenkoben
- Gebrüder-Ullrich-Realschule plus Maikammer-Hambach
- Berufsbildende Schule Südliche Weinstraße (Berufsfachschule I und II, Höhere Berufsfachschule) mit Standorten in Annweiler, Bad Bergzabern und Edenkoben
Es gibt zwei Arten der Ausleihe: die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).
Unentgeltliche Schulbuchausleihe: Frist für Anträge
Die unentgeltliche Schulbuchausleihe erfolgt durch Anträge, die Anfang Januar an die Schulen verteilt wurden. Diese müssen bis spätestens 17. März bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Spätere Anträge können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Alternativ können Anträge auch online gestellt werden. Nach der Anmeldung erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung per E-Mail. Der Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung wird per Post zugestellt.
Wer kann einen Antrag stellen?
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit kann gestellt werden, wenn das Einkommen bestimmte Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet. Einkommensnachweise sind im Antrag beizufügen.
Für Familien mit einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 26.500 Euro Bruttojahreseinkommen. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um 3.750 Euro. Bei Alleinerziehenden gelten angepasste Einkommensgrenzen. Bei einem Kind beträgt die Einkommensgrenze 22.750 Euro, bei zwei Kindern 26.500 Euro, bei drei Kindern 30.250 Euro und so weiter.
Überschreiten die Einkünfte die festgelegten Grenzen, so ist eine entgeltliche Ausleihe möglich. Zugangsdaten für das Schulbuchportal werden im Mai über die Schulen verteilt.
Weitere Informationen
Bei Fragen zur Schulbuchausleihe oder zur Lernmittelfreiheit steht die Schulabteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße telefonisch unter 06341 940180 zur Verfügung. Weitere Informationen sind online unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. kata/red
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |
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