Mit Ausnahmen
Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler sind weiter gültig
Landkreis SÜW. Bei allen Schülerinnen und Schülern, die im kommenden Schuljahr die Klassenstufen 2 bis 4 oder 6 bis 10 besuchen, bleiben die bisherigen Deutschlandtickets weiterhin gültig. Die Eltern müssen keine neuen Anträge stellen. Die Tickets sind natürlich nur dann weiter gültig, wenn sich nichts an der Berechtigung des betreffenden Schülers oder der Schülerin geändert hat, wenn also kein Schul- oder Wohnortwechsel stattgefunden hat.
Alle „alten“ Tickets der jetzigen Abschlussklassen (Klasse 4 und 10, Klasse 9 Berufsreifeklasse, Vollzeitberufsschulklassen), von Schulwechslerinnen und -wechslern und von allen aus der Sekundarstufe II (Fachoberschule, Höhere Berufsfachschule oder die Klassen 11 bis 13 eines Gymnasiums), werden zum 31. Juli ungültig, unabhängig des auf dem Ticket aufgedruckten Datums. Ein „neues“ Ticket musste in diesen Fällen bei Bedarf fürs kommende Schuljahr beantragt werden. Rückblick: Dazu haben die Eltern einen Infobrief erhalten und die Kreisverwaltung hatte im Frühjahr entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Wer noch Anträge auf Schülerbeförderungstickets fürs kommende Schuljahr 2024/2025 stellen möchte: Das ist weiterhin online möglich. Das Eingabeportal steht den Eltern, deren Kinder eine weiterführende Schule des Landkreises Südliche Weinstraße oder neu als „Busschülerinnen und Busschüler“ eine Grundschule besuchen, unter www.suedliche-weinstrasse.de/fahrkartenantrag zur Verfügung. Dort finden sich auch weitere Informationen. Wenn alles geklappt hat beim Stellen des Antrags, erhalten die Eltern eine Bestätigungsmail. Durch die Onlinebeantragung können Anträge rasch bearbeitet und Unterlagen elektronisch übermittelt werden.
Wer nicht die Möglichkeit hat, Anhänge einzuscannen, kann diese auch auf dem Postweg an die Kreisverwaltung senden. Adresse: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau. red
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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