Neue Betrugsmasche
Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden - Landauer Finanzamt informiert
Landau/SÜW. Nach schon bekannten Betrugsversuchen per Telefon, SMS oder E-Mail und gefälschten QR-Codes, die das Ziel haben, Zahlungen auf Konten von Straftätern zu veranlassen, sind nun auf dem Postweg versandte gefälschte Steuerbescheide bekannt geworden, mit denen versucht wird, Geld von möglichen Opfern zu kassieren.
In verschiedenen Bundesländern, unter anderem auch in Rheinland-Pfalz, erhielten Bürgerinnen und Bürger vermeintlich Post vom Finanzamt. Der Inhalt: Ein Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe.
Bei den Schreiben handelt es sich jedoch um Fälschungen.
Woran kann man einen solchen gefälschten Steuerbescheid erkennen?
Auch wenn ein Steuerbescheid auf den ersten Blick echt wirkt, sind etliche Angaben falsch oder fehlen:
- Adresse und Name des Finanzamts sind falsch.
- Die Rufnummer ist nicht existent.
- Steuernummer und/oder IdNr. stimmen nicht.
- Die angegebene Internetseite: www.finanzverwaltungen.de ist falsch.
- Der im Adressfeld in kleiner Schriftgröße angegebene Adressat: „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ist falsch,
- Stempel/Logo mit Bundesadler am Ende des Schreibens stimmen nicht.
- Es fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung.
- Die angegebene Kontoverbindung ist ungewöhnlich (zum Beispiel Bank mit Sitz außerhalb des Bundeslandes).
Im Zweifel Finanzamt kontaktieren oder Anzeige erstatten
Das Landesamt für Steuern rät Bürgern, wachsam zu sein und bei Bescheiden darauf zu achten, ob diese ungewöhnlich aussehen oder widersprüchliche Angaben enthalten. Es empfiehlt sich zum Beispiel die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen. Im Zweifel sollten Bürger das für sie zuständige Finanzamt kontaktieren, bevor Zahlungen geleistet werden. Bei Vorliegen eines gefälschten Steuerbescheids wird geraten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
SEPA-Lastschriftverfahren
Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden Zahlungen automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können. red
Autor:Silvia Krebs aus Landau |
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