Tödlicher Polizeieinsatz in Mannheim: BGH bestätigt Urteil des Landgerichts

Der BGH hat sich in Folge eines tödlichen Polizeieinsatzes mit einem Urteil des Mannheimer Landgerichts beschäftigt | Foto: fotosr52/stock.adobe.com
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Mannheim. Nach einem tödlichen Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz im Mai 2022, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Woche das Urteil des Mannheimer Landgerichts gegen einen der beteiligten Beamten.

Am 2. Mai 2022 war ein Patient des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) bei einem Polizeieinsatz auf dem Marktplatz ums Leben gekommen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch des Mannheimer Landgerichts gegen einen der beiden beteiligten Beamten wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen bestätigt. Noch nicht entschieden wurde über die Revision der Nebenklage in Bezug auf den zweiten beteiligten Polizisten. Das Landgericht Mannheim hatte ihn im März zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die beiden Polizisten des Polizeipräsidiums Mannheim sollten im Mai 2022 einen Mann zurück in das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) bringen. Der Psychiatrie-Patient hatte sich an diesem Tag in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Sein behandelnder Arzt hatte die Polizei gerufen, weil er befürchtete, dass sich der Patient selbst gefährdet. Der 47-Jährige war nach dem Polizeieinsatz auf dem Marktplatz am 2. Mai 2022 gestorben. Die Richter des Mannheimer Landgerichts hatten befunden, dass das Vorgehen der beiden Beamten im Wesentlichen gerechtfertigt war.

Der zu einer Geldstrafe verurteilte Polizist hatte dem Mann bei dem Einsatz Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn mit der Faust geschlagen. Die vier Faustschläge gegen den Kopf des Mannes seien nicht gerechtfertigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Mannheimer Landgericht im März bei der Urteilsbegründung. Die Kammer verurteilte den Beamten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen Körperverletzung im Amt. red

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Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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