Gericht hebt Ausgangssperre im Land auf
Auch in Mannheim nur noch bis 11. Februar gültig
Mannheim. Nach einem am Montag, 8. Februar, veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird die Vorschrift in der Corona-Verordnung des Landes, wonach von 20 Uhr bis 5 Uhr Ausgangsbeschränkungen gelten, außer Vollzug gesetzt. Zum letzten Mal findet sie in der Nacht vom 10. auf den 11. Februar Anwendung. Die in der Landesverordnung verfügten Kontaktbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen.
Die Stadtverwaltung bewertet die Ausgangssperren in einer Pressemitteilung als eine insgesamt wirksame und gut kontrollierbare Maßnahme, die den Rückgang der Inzidenz beschleunigt hatte. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen: "Wenn wir die positive Entwicklung bei den Inzidenzwerten fortsetzen und zu baldigen Öffnungen kommen wollen, dann muss der individuelle Schutz noch mehr beachtet werden. Erste Erfahrungen mit Blick auf die Mutationen zeigen, dass schnell Infektionsketten mit vielen Beteiligten entstehen können, auch wenn sich Menschen im zulässigen Rahmen begegnen, jedoch sich dabei nicht durch Abstand, Lüften, Maske schützen. Bitte denken Sie daran: Das Risiko sich bei einer Begegnung zu infizieren, ist durch die Mutationen gestiegen!“ unterstreicht der Oberbürgermeister. ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.