Rettungskonzept für Reisebusunternehmen
Klares Bekenntnis

Reisebusunternehmen sind hart von der Krise getroffen  | Foto: Marie Sjödin/Pixabay
  • Reisebusunternehmen sind hart von der Krise getroffen
  • Foto: Marie Sjödin/Pixabay
  • hochgeladen von Jessica Bader

Baden-Württemberg. Das Landeskabinett hat die Konditionen des Hilfsprogramms für die Reisebusunternehmen in Baden-Württemberg in Höhe von insgesamt rund 40 Millionen Euro beschlossen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Damit helfen wir zielgerichtet und unkompliziert den vielen Busunternehmen im Bereich Bustouristik im Land, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in besonderem Maße leiden. Um Insolvenzen zu vermeiden, ist es erforderlich, zusätzlich zu den bereits bestehenden Bundes- und Landeshilfen eine einmalige Zuwendung nach dem Auslaufen der bestehenden Unterstützungsangebote zu gewähren. Das Angebot gilt ab September.“

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Die Bustouristik ist mit insgesamt 14 Milliarden Euro Jahresumsatz und rund 240.000 direkt und indirekt verbundenen Arbeitsplätzen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Aber die mittelständisch geprägte Branche ist hart von der Krise getroffen und die Lage inzwischen dramatisch.“ Zwar müsse derzeit keine Kfz-Steuer gezahlt werden, auch Versicherungsbeiträge könnten gestundet werden – die Fixkosten aber blieben. „Die bisherigen staatlichen Rettungsmaßnahmen reichen hier nicht aus. Unser Förderprogramm ist ein klares Bekenntnis, dass wir auch diesen, zumeist familiengeführten privaten Unternehmen helfen wollen, aus dem Tal der Krise zu kommen.“

Betroffene Unternehmen können demnach für einen Förderzeitraum ab frühestens September einen einmaligen Zuschuss - zweckgebunden pro Reisebus – in Höhe von bis zu 18.750 Euro aus Landesmitteln beantragen. Zusätzlich kann ein Öko-Bonus in Abhängigkeit der jeweiligen Schadstoffklasse des beantragten Busses gewährt werden.

Es ist vorgesehen, die erforderlichen Antragsvordrucke im Laufe des Augusts zu veröffentlichen. Förderanträge können dann bis zum 31. Oktober für einen Förderzeitraum von September 2020 bis einschließlich Dezember 2020 bei der L-Bank eingereicht werden. Die Anträge werden chronologisch in der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs beschieden.
Im Falle einer Überzeichnung des Förderprogramms werden Förderanträge aufgrund des bereits ausgeschöpften Programmvolumens nicht zum Zuge kommen („Windhundprinzip“). Die Auszahlung erfolgt frühestens zu Beginn des der Bewilligung zugrundeliegenden Förderzeitraums. ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

31 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

RatgeberAnzeige
Die Baufinanzierungsberater der Sparkasse Rhein Neckar Nord beraten kompetent bei der Suche nach der perfekten Immobilie und haben alle Zusatzqualifikationen, die sie in Sachen Finanzierung energetischer Sanierungen zu Experten machen | Foto: Puwasit Inyavileart/stock.adobe.com
5 Bilder

Baufinanzierung Sparkasse: Warum eine Modernisierung jetzt Sinn macht

Baufinanzierung Sparkasse. Auf der Suche nach der Traumimmobilie? Die Sparkasse Rhein Neckar Nord ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Schritt für Schritt begleiten die Baufinanzierungsexperten der Sparkasse ihre Kunden auf dem Weg zum Eigenheim. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Baukredit benötigt wird oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie. Egal, ob Haus, Wohnung oder Grundstück - die Experten beraten ausführlich zu passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Baufinanzierung...

Online-Prospekte aus Mannheim und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ