Baden-Württemberg: Neues Infektionsschutzgesetz
"Konstruktive Lösungen erarbeiten“

Umfangreiche Meldepflichten zu Testungen und Impfungen enthält das neue Infektionsschutzgesetz | Foto: Kim Rileit
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Baden-Württemberg. Mit den neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurden für etliche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime, weitere Pflichten zur Kontrolle von 3G-Nachweisen geschaffen. Dazu gehört, dass die Einrichtungen umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen müssen, wie zum Beispiel Meldungen zur Anzahl von Testungen und Impfquoten an die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg, teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit.

Das Land plant, die Regelungen schrittweise und vorerst nur in Teilbereichen mit vulnerablen Gruppen, beispielsweise in den stationären Einrichtungen der Altenpflege, umzusetzen. „Wir werden bezüglich der Umsetzung auf die einzelnen Bereiche zugehen und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten“, sagte der Amtschef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums Professor Uwe Lahl. Die neuen Regelungen seien für die Einrichtungen und die Behörden eine Belastung. "Wir brauchen hier eine Umsetzung mit Augenmaß und keine weiteren Meldepflichten, die das medizinisch-pflegerische Personal von der Patientenversorgung fernhalten“, betonte Lahl. „Aus diesem Grund werden wir auf den Bund zugehen und eine gemeinsame Linie für eine praxistaugliche Umsetzung der Regelungen einfordern. Bis dahin können die Regelungen nicht im vom Bund vorgeschriebenen Umfang vollzogen werden.“ rk/ps

Ab sofort 3G in Bus und Bahn
Autor:

Roland Kohls aus Mannheim

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