Fragen und Antworten zur Kommunalwahl
Wir gehen wählen!

Foto: Xaver Klaussner/stock.adobe.com

Neustadt. In Rheinland-Pfalz finden am 9. Juni Kommunalwahlen statt, d. h. die Bürgerinnen und Bürger wählen Stadt- und Gemeinderäte, Ortsbeiräte und Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher. Der Stadt- und Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt. Ortsbeiräte beraten den Stadtrat und bringen Ideen für ihren jeweiligen Ort ein.
Im Kreis Bad Dürkheim wird neben den Gemeinderäten der Kreistag gewählt. Während in den kreisfreien Städten, wie Neustadt, der Stadtrat das höchste Entscheidungsgremium für die Stadt ist, ist dies im Landkreis der Kreistag.
Jede Bürgerin und jeder Bürger ab 18 Jahren kann sich für den Stadtrat, Kreistag, Gemeinderat oder Ortsbeirat bewerben. Allerdings gibt es einige Regeln, die einzuhalten sind. Man muss entweder von einer Partei oder einer Wählergruppe vorgeschlagen werden oder selbst eine Wählergruppe gründen. Wenn diese Gruppe oder Partei noch nicht im Stadtrat oder im Landtag vertreten ist, muss die Gruppe oder Partei eine Mindestanzahl von Unterstützerunterschriften einreichen.
Der Stadtrat wird alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Mitglieder des Stadtrats machen ihre Arbeit im Stadtrat ehrenamtlich. Das heißt, dass sie die Arbeit im Stadtrat neben ihrer normalen Arbeit in ihrer Freizeit machen. Außer einer kleinen Aufwandsentschädigung bekommen sie kein Geld dafür.

Warum sollte ich wählen?

Nicht jede oder jeder kann oder möchte sich im Stadtrat oder im Kreistag einsetzen. Jede und jeder kann aber mit auswählen, wer in der Stadt oder im Kreis mitentscheiden soll. Damit die Räte wirklich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten können, sollten sie von möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern bestimmt werden. Denn die Entscheidungen, die in Gremien wie dem Stadtrat, Gemeinderat, Ortsbeirat oder Kreistag getroffen werden, betreffen alle Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde direkt. Der Stadtrat bespricht und entscheidet alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Er beschließt zum Beispiel darüber, wie das Geld der Stadt ausgegeben werden soll. Er entscheidet Dinge wie: Wo soll wie ein neues Wohngebiet entstehen? Welches Schulgebäude soll saniert werden? Wo soll welcher Bebauungsplan gelten, d. h. was darf auf bestimmten Grundstücken gebaut werden und wo darf welches Gewerbe angesiedelt werden?
Die Rätinnen und Räte bringen auch eigene Vorschläge für die Gestaltung und Zukunft der Stadt ein. Außerdem soll der Stadtrat die Arbeit der Stadtverwaltung überprüfen. Die Stadtverwaltung muss die Entscheidungen des Stadtrats umsetzen.
Damit dies im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger geschieht, sollten auch möglichst alle Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen und dafür sorgen, die Personen in den Stadtrat oder Kreistag zu wählen, von denen sie sich am besten vertreten fühlen. red

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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