Aufruf zum Verzicht auf unnötige Fahrten ins benachbarte Elsass
Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund
Region. „Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vor. Dies gilt auch für Fahrten in das benachbarte Elsass“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder. Sie rufe deshalb die Bevölkerung in den Grenzregionen auf, während des seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Lockdowns auf unnötige Fahrten ins Elsass zu verzichten.
„Trotz der Möglichkeit das benachbarte Elsass innerhalb von 24 Stunden ohne anschließende Quarantäneverpflichtung bereisen zu können, bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese Möglichkeit nicht ohne triftigen Grund zu nutzen. Nur so können wir der Ausbreitung des Virus entgegensteuern, ohne die Grenzen schließen zu müssen“, sagte Felder. Jeder Einzelne könne dazu beitragen, eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, indem er die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlasse.
Infos: Das Land Baden-Württemberg bewertet kontinuierlich die Infektionslage, um die Vorschriften dem aktuellen Infektionsgeschehen anzupassen. Aktuell wird eine Anpassung der Regelungen vor dem Hintergrund des Ski- und Einkaufstourismus geprüft, www.rp-karlsruhe.de
Autor:Jo Wagner |
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