Polizei stellt Fahrzeug sicher - zur Verhinderung künftiger Gefahren
Speyer. Kurz vor 16 Uhr meldeten Zeugen der Polizei am gestrigen Mittwoch einen mutmaßlich alkoholisierten Autofahrer im Bereich der Landauer Straße in Speyer. Eine Polizeistreife stoppte den Wagen am Bartholomäus-Weltz-Platz und unterzog den 19-jährigen Fahrer sowie seinen 44-jährigen Beifahrer, beide aus Rheinhessen, einer Verkehrskontrolle.
Die beiden Männer sagten, sie hätten keine Ausweisdokumente dabei und gaben ihre Personalien mündlich an. Die Beamten stellten bei dem Fahrer Alkoholgeruch sowie Anzeichen für einen andauernden Betäubungsmitteleinfluss fest und durchsuchten ihn nach Ausweispapieren. Hierbei fanden sie ein Ausweisdokument - allerdings stimmten die Angaben dort nicht mit denen überein, die der junge Mann mündlich gemacht hatte.
Weil der 19-Jährige die Durchführung eines Atemalkohol- oder Urintests verweigerte, brachten ihn die Beamten zur Dienststelle, um dort seine Personalien eindeutig feststellen zu können und ihm eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Im Laufe der erkennungsdienstlichen Feststellung seiner Personalien leistete der 19-Jährige unvermittelt heftigen Widerstand, indem er nach zwei Beamten trat, sich sperrte und seine Arme wegzog.
Die Beamten mussten den 19-Jährigen zu Boden bringen, fesseln und die Identifizierungsmaßnahmen unter Anwendung von polizeilichem Zwang durchführen. Verletzt wurde niemand. Bei Vorliegen des Ergebnisses der Personalienfeststellung stellte sich heraus, dass der 19-Jährige in Täuschungsabsicht die Personalien eines nahen Angehörigen angegeben hatte. Der Grund hierfür dürfte neben dem aktuell im Raum stehenden Verdacht einer Trunkenheitsfahrt eine unlängst erfolgte gerichtliche Entziehung seiner Fahrerlaubnis gewesen sein.
Die Beamten veranlassten die Blutentnahme bei dem 19-Jährigen und leiteten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung ein. Außerdem stellten die Beamten das Fahrzeug des 19-Jährigen zur Verhinderung künftiger Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs mit dem Ziel der Verwertung sicher, indem sie es abschleppen ließen. pol
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