Sexueller Missbrauch im Bistum Speyer
Betroffene wollen nicht, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird
Speyer. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission für den Verantwortungsbereich des Bistums Speyer hat Anfang der Woche in einer ganztägigen Sitzung mit den Mitgliedern des Betroffenenbeirates das weitere Vorgehen bei der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs beraten. Die Betroffenen machten deutlich, dass es sexueller Missbrauch insbesondere in Kinder- und Jugendheimen, Schulen, Internaten und Pfarreien stattgefunden hat.
Die betroffenen Personen verwiesen darauf, nicht nur auf den Missbrauch, der vor 50 oder 30 Jahren stattgefunden hat, zu achten, sondern auch auf den heutigen Missbrauch, der entsteht, wenn über die Köpfe betroffener Menschen hinweg entschieden wird. „Wenn die Kirche das Leid der betroffenen Menschen ernst nimmt und anerkennen will, dann muss sie diese Anerkennung auch erklären und gemeinsam mit den betroffenen Menschen aussprechen. Die Entscheidung eines für den betroffenen Menschen unbekannten Gremiums, die auch nicht anfechtbar ist, kann nicht heilend wirken, sondern reißt alte Wunden auf“, erklärte eine betroffene Person zum Vorgehen der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids, die gemeinsam für alle Bistümer und Orden auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet wurde.
Diskutiert wurde in der Sitzung auch die Verantwortung von Staat und Gesellschaft beim sexuellen Missbrauch in der Kirche. Eine betroffene Person fragte nach der Aufsichtsfunktion der kommunalen Jugend- und den beiden Landesjugendämter. Kritisch angemerkt wurde auch, dass nach Auffassung von Betroffenen die Länder die Möglichkeiten des Opferentschädigungsgesetzes zur Anerkennung des Leids der Betroffenen nicht ausreichend nutzen würden.
Einig waren sich Unabhängige Kommission und Betroffenenbeirat, dass die Aufarbeitung bei Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen beginnen müsse. Dabei wird die Unabhängige Kommission in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme machen.
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