Baumfällungen am Rheinhauptdeich
Bis Jahresende müssen 160 Bäume weichen
Speyer. Aus Gründen der Deich- und der Verkehrssicherheit müssen im südlichen Speyerer Auwald entlang des Rheinhauptdeiches zwischen Deichkilometer 11,5 und Deichkilometer 16,5, Dammwachthaus Speyer bis Lußheimer Fahrt (südlich des Ölhafens), noch in diesem Jahr 160 Bäume gefällt werden. Die Maßnahme resultiert aus Fachnormen, eingefordert durch die Deichmeisterei (SGD Süd). Um die Standsicherheit des Deichs zu gewährleisten und die Gefahren, die durch Windbruch und Durchwurzelung des Deichs entstehen, auszuschließen, müssen die im fünf Meter breiten, wasserseitigen Deichschutzstreifen stehenden Bäume daher gefällt werden.
Mit der Entnahme von 78 Bäumen, die eine akute Gefahr darstellten, wurde die Gesamtmaßnahme mit dem ersten Abschnitt im Winter 2018/19 begonnen. Mit dem zweiten Abschnitt und der Entnahme von 124 Bäumen fand die Gesamtmaßnahme im Dezember 2020 ihre Fortsetzung. Der nun anstehende dritte Abschnitt ist gleichzeitig der Abschluss der Gesamtmaßnahme.
Im Auftrag der SGD Süd – Deichmeisterei, Neubaugruppe Hochwasserschutz, erfolgte vorab eine artenschutzrechtliche und Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung durch ein Fachbüro für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie der Naturschutzbeirat der Stadt Speyer wurden im Voraus darüber informiert. Zusätzlich wurde eine Ortsbegehung durchgeführt.
Der Verträglichkeitsuntersuchung zufolge, müssen die Fällungen außerhalb der Vogelbrut- und Fledermausaktivitätszeit stattfinden (das heißt zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar). Baumstämme, die durch vorhandene Höhlen von großer ökologischer Bedeutung sind, werden partiell erhalten und, begleitet durch eine ökologische Bauleitung vor Ort, in das angrenzende vitale Waldökosystem eingebracht.
Als weitere Auflage haben, für Bäume deren Brusthöhendurchmesser größer als 90 Zentimeter ist, Ersatzpflanzungen im südlichen Speyerer Auwald, nordöstlich des von den Fällungen betroffenen Deichabschnittes, im Verhältnis 1:1 zu erfolgen. Ergänzend werden im Eingriffsgebiet Nisthilfen für Vögel sowie Sommer- und Winterquartiere für Fledermäuse angebracht.
Bei der Umsetzung der Maßnahme muss unter anderem auch Sorge für die Verkehrssicherheit getragen werden. Dazu ist es dringend erforderlich, dass Bereiche des Bermenweges zeitweilig für Spaziergänger, Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende gesperrt werden. Von der Sperrung betroffen ist auch der Rhein-Radweg im Streckenabschnitt beim Deichwachthaus, der ab Montag, 13. Dezember, bis zum Abschluss der Arbeiten, voraussichtlich zum Jahresende, nicht nutzbar sein wird. Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert.
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