Brief an Mitarbeiter
Bischof wirbt für Segen "für Menschen, die sich lieben"
Speyer. Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann hat sich für „Segensfeiern für Menschen, die sich lieben“ ausgesprochen. In einem Brief an die Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferent/innen bittet er die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums, „in großer pastoraler Sensibilität“ auf die Gläubigen zuzugehen, die um den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Lebensweg bitten.
„Sowohl im Hinblick auf Gläubige, deren Ehe zerbrochen ist und die wieder geheiratet haben, als auch insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtlich orientierte Menschen ist es dringend an der Zeit – vor allem vor dem Hintergrund einer langen Geschichte mit tiefgehenden Verletzungen –, eine andere, aus dem Evangelium inspirierte pastorale Haltung zu finden,“ so Bischof Dr. Wiesemann in seinem Brief an die Mitarbeitenden.
Der Speyerer Bischof, der sich beim Synodalen Weg für eine Neubewertung von Homosexualität in der kirchlichen Lehre eingesetzt und auch für die Möglichkeit von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt hat, schließt sich der Entscheidung der letzten Versammlung des Synodalen Wegs im März 2023 an, in der mit einer Mehrheit von 93 Prozent die Ermöglichung von „Segensfeiern für Menschen, die sich lieben“ beschlossen wurde.
Das Bistum Speyer bemühe sich bereits seit einiger Zeit um eine „zugewandte, von der Menschenfreundlichkeit Gottes berührte und bewegte Pastoral für Paare, die aus unterschiedlichen Gründen das Sakrament der Ehe nicht empfangen können oder wollen“, so Bischof Dr. Wiesemann. Ihn bewege „aus langer eigener pastoraler Erfahrung heraus die große Not und die tiefe Sehnsucht vieler nicht selten tief gläubiger Menschen nach Gottes Segen und dem wohlwollenden Zuspruch der Kirche für ihr gemeinsames Leben mit all dem Suchen, Scheitern, neu Aufbrechen und glücklichem Finden – also, mit dem, was menschliches Leben zutiefst so zerbrechlich und kostbar zugleich macht.“
Bischof Dr. Wiesemann betont, dass „niemand, der solche Segensfeiern durchführt, Sanktionen befürchten muss“. Vielmehr sei es ihm ein Anliegen, „dass wir diesen Gläubigen ein deutliches Zeichen der Nähe Gottes in der Gemeinschaft der Kirche geben.“ Umgekehrt respektiere er es, wenn eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger „eine Segnung mit seinem Gewissen und seinem Glaubensverständnis nicht vereinbaren“ kann.
Der Segenszuspruch müsse sich in Wort und Zeichen von einer kirchlichen Trauung unterscheiden, da es sich hierbei nicht um die Feier eines Sakraments handelt. Zugleich soll er „ausdrücklich als Segenshandlung bestärken, was in der Paarbeziehung an Liebe, Verbindlichkeit und gegenseitiger Verantwortung besteht“. Um allen Paaren, die um einen Segen für ihre Beziehung bitten, ein entsprechendes Angebot machen zu können, kündigt der Speyerer Bischof eine Vermittlungsstelle im Bischöflichen Ordinariat an. Dorthin könnten sich Paare wenden, die um einen Segen bitten, und würden an Seelsorgerinnen und Seelsorger in ihrer Region weitervermittelt.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.