Sozialgericht Speyer
Britta Wiegand folgt auf Johannes Holzheuser
Speyer. Justizminister Herbert Mertin hat Dr. Britta Wiegand als neue Präsidentin des Sozialgerichts Speyer offiziell in ihr Amt eingeführt. Dieses übt sie bereits seit 19. Dezember aus. Zugleich wurde der bisherige Präsident Dr. Johannes Holzheuser verabschiedet. Holzheuser leitet seit 19. Mai vergangenen Jahres das Mainzer Sozialgericht. Der Einladung des Ministers waren zahlreiche hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Anwaltschaft und von Sozialverbänden gefolgt.
„Durch Ihre langjährigen Erfahrungen in Justizverwaltungsangelegenheiten und Ihre besondere Fähigkeit zur Menschenführung konnten Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen motivieren, fördern und gerade auch richterliche Nachwuchskräfte in das Gericht integrieren. Mit Ihrer juristischen Fachkompetenz und Ihrem angenehmen Wesen waren und sind Sie allen Kolleginnen und Kollegen stets ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihren Einsatz für das Sozialgericht Speyer in Ihrer Zeit als Präsident und Vizepräsident. Ich wünsche Ihnen bei der Leitung des Sozialgerichts Mainz viel Freude, den nötigen Mut und auch das erforderliche Glück, das einem in manchen Situationen unterstützend zur Seite stehen kann", so Minister Mertin zu Johannes Holzheuser.
Anschließend gratulierte der Minister Britta Wiegand zur Übernahme der Leitung des Sozialgerichts Speyer. Er wünschte ihr viel Erfolg, eine allzeit glückliche Hand, die zuweilen nötige Geduld und vor allem Gesundheit für diese herausfordernde Aufgabe: „Ihre Fähigkeit zur Menschenführung, Ihr Organisationstalent, Ihr Engagement und Ihre herausragenden juristischen Fähigkeiten haben Sie zur idealen Nachfolgerin von Herrn Dr. Holzheuser gemacht. Bei all Ihren anspruchsvollen Aufgaben in der Justiz ist es Ihnen immer gelungen, die Tätigkeit mit außerordentlichem Engagement und Erfolg auszufüllen. Hierdurch haben Sie sich größten Respekt in der Sozialgerichtsbarkeit erworben. Ich wünsche Ihnen alles Gute und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.“
Dr. Johannes Holzheuser wurde 1965 in Mainz geboren. Er trat 1995 nach Studium und Promotion in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein und war zunächst an den Verwaltungsgerichten in Koblenz und Mainz tätig. Nach seinem Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2000 folgten Abordnungen an das Bundessozialgericht in Kassel und das Landessozialgericht in Mainz. Im Januar 2010 wurde er zum Richter am Landessozialgericht befördert. Im Juli 2014 übernahm er das Amt des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Mainz, bevor er 2019 als Vizepräsident an das Sozialgericht Mainz wechselte. Im August 2021 wurde er zum Präsidenten des Sozialgerichts Speyer befördert. Seit dem 19. Mai 2022 ist er Präsident des Sozialgerichts in Mainz.
Dr. Britta Wiegand wurde 1980 in Dernbach im Westerwald geboren. Nach ihrer juristischen Ausbildung und ihrer Promotion zu einem sozialrechtlichen Thema war sie ab 2008 als Richterin auf Probe am Sozialgericht Mainz tätig. Im Juni 2012 wurde sie dort zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Nach Abordnungen an das Bundessozialgericht in Kassel, das Landessozialgericht in Mainz und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde sie im September 2018 zur Richter am Landessozialgericht befördert. Seit dem 19. Dezember 2022 leitet sie als Nachfolgerin von Dr. Holzheuser das Sozialgericht in Speyer.
Das Sozialgericht in Speyer ist das größte Sozialgericht in Rheinland-Pfalz. Dort sind derzeit insgesamt 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig; davon sind derzeit 16 Richterinnen und Richter.
Das Sozialgericht Speyer ist für die kreisfreien Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis und Südwestpfalz zuständig. Die dort verhandelten Rechtsstreitigkeiten betreffen sämtliche Bereiche der Sozialversicherung sowie Streitigkeiten der Grundsicherung, der Sozialhilfe und des Schwerbehindertenrechts.
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