Keine touristische Nutzung
Dürfen Dauercamper bald in ihre Wohnwagen zurück?
Speyer. Können nicht touristisch geführte, in sich geschlossene Campingplätze, die ausschließlich der privaten Nutzung dienen, bei erhöhten Inzidenzwerten geöffnet werden? Diese Frage beschäftigt aktuell den Landtagsabgeordneten Michael Wagner (CDU).
Familien, die auf einem örtlichen, privat geführten Campingplatz langfristig Parzellen gepachtet haben, um mit ihren Kindern dort die Freizeit im Grünen verbringen zu können, hatten sich an den Abgeordneten gewandt und um Hilfe gebeten. "Ich denke, dass die Möglichkeit der Öffnung gegeben ist," so Wagner. Zwar seien Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes, insbesondere Campingplätze, laut 19. Corona-Bekämpfungs-Verordnung vom 23. April geschlossen zu halten. Im Unterschied zur Vorgängerregelung allerdings könnten Campingplätze für den "nicht touristischen Reiseverkehr" und unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen.
"Diese Voraussetzungen sehe ich hier gegeben," so Wagner. "Es scheint mir schwer vermittelbar, warum Dauercamper zwar den Rasen auf ihrem Campingplatz mähen, sich aber dort nicht länger aufhalten dürfen, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Die Öffnung ist umso wichtiger, als Familien in einem Mehrfamilienhaus ohne Gartenbenutzung wohnen. Aus diesem Grunde habe ich mich mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt," so Wagner abschließend.
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