Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wagner aus Speyer
Wirtschaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die „Freien Berufe“
Speyer. Die Corona-Pandemie schreitet täglich in einem turbulenten Tempo voran. Bereits mehrere Tausend Menschen sind entsprechend der Zahlen des Robert-Koch-Instituts mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert und befinden sich in Quarantäne. Um die Ansteckungsgefahr sowie die Infektionsketten einzudämmen und damit einhergehend mittelbar das Gesundheitssystem, welches bereits zum Teil bis zur Belastungsgrenze ausgereizt wird, vor einer schwerwiegenden Krise zu bewahren, hat die Bundesregierung in enger Kooperation mit den Landesregierungen notwendige restriktive Entscheidung getroffen, die das gesellschaftliche Leben massiv einschränken. Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen treffen neben der Industrie, dem Groß- und Einzelhandel insbesondere auch die „Freien Berufe“. Zu diesen wird auch eine Reihe von Berufen gezählt, die den Katalogberufen ähnlich sind. Entscheidend hierfür, muss die Ausbildung und die konkrete berufliche Tätigkeit mit einem Katalogberuf vergleichbar sein. Von der Krise sind insbesondere die Untergruppen der sprach- und informationsvermittelnden Berufe, wie Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Nachhilfelehrer aber auch Heilpraktiker und Logopäden, betroffen.
Aus diesem Grund stellt der Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung und stellt darin folgende Fragen:
Welche unterstützende Maßnahmen und Liquiditätshilfen sind seitens des Bundes und des Landes für die unter den juristischen Begriff der „Freien Berufe“ fallenden und von der Corona-Krise betroffenen Personengruppen geplant? Profitieren auch die „Freien Berufe“ von dem vom Bund aufgesetzten Milliarden-Schutzschild in Form von unterstützenden KfW-Krediten? Inwieweit profitiert auch dieser Berufszweig – sofern Mitarbeiter beschäftigt werden – von dem neuen Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld? Welche entsprechenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche konkreten Anträge sind zu stellen? Inwieweit dürfen beziehungsweise müssen die von dem Katalog betroffenen Berufsgruppen wie Nachhilfelehrer, Logopäden und anderen, die einen berufsspezifisch engen Kontakt haben (insbesondere zu Kindern), ihre Termine aufgrund der zu Sicherheitszwecken erlassen Allgemeinverfügungen des Landes, mittelbar des Kreises beziehungsweise der jeweiligen Stadt, absagen? Welche konkreten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Absage des Termins unumgänglich ist? Gibt es seitens des Landes eine zentrale Anlaufstelle, an die sich die betroffenen Berufsgruppen mit Fragen wenden können? ps
Autor:Caroline Trapp aus Ludwigshafen |
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