Im Infektionsschutzgesetz wäre mehr möglich, als nur Verbote
„Mit mir wird es keine Ausgangssperren geben!"

FDP-Bundestagsabgeordneter Christian Jung

Bretten/Weingarten/Stutensee. Zu den Plänen der Bundesregierung, ein bundeseinheitliches Regelungskonzept in das Infektionsschutzgesetz aufzunehmen, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land) am Montag (12.4.2021) in Weingarten/Baden:

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft zweifelsfrei vor große Herausforderungen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems muss verhindert werden. Die Sorge ist besonders dringlich, weil unser Land beim Impfen zu langsam vorankommt. Wir müssen aber auch die enormen sozialen und wirtschaftlichen Schäden beachten, die von einem fortgesetzten Stillstand ausgehen.

Es ist grundsätzlich richtig, ein bundeseinheitliches Regelungskonzept zu schaffen, wie die FDP das bereits im vergangenen Jahr als Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag eingebracht hat. Hinsichtlich der konkreten Inhalte habe ich aber erhebliche Bedenken insbesondere zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. So ist die Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 ein unverhältnismäßiger und epidemiologisch unbegründeter Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Mit meiner Zustimmung wird es daher keine Ausgangssperren geben.

Der bisherige Entwurf der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen lässt Erkenntnisse und Erfahrungen aus über einem Jahr der Pandemiebekämpfung unberücksichtigt. So findet eine Teststrategie im Entwurf außerhalb des Bildungswesens keine Berücksichtigung. Dabei sind testbasierte Öffnungskonzepte eine Perspektive, soziale und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren. Auch die fortgesetzte Fixierung alleine auf die Inzidenzwerte halten wir als Freie Demokraten für falsch. Der Anteil positiver Befunde an den durchgeführten Test sowie die konkrete Belastung des Gesundheitswesens müssen ebenso berücksichtigt werden.

Der Entwurf der Bundesregierung ist in der vorliegenden Fassung für mich deshalb nicht zustimmungsfähig. Die FDP wird im parlamentarischen Verfahren Änderungsanträge zum Entwurf der Bundesregierung einbringen.“

Autor:

FDP-Kreisverband Karlsruhe-Land aus Weingarten/Baden

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