Vortrag: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Wörth. Ein Erwachsener, der keine Vorsorge getroffen hat und durch Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, erhält einen gesetzlichen Vertreter, den Betreuer. Der Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt und kontrolliert. Er hat dem Gericht jährlich Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten und Rechnung zu legen.
Vorsorge lohnt sich, denn: Man bestimmt selbst, wer in Phasen der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die eigenen Interessen vertritt. Man kann durch Festschreibung seiner Wünsche diese Phase selbst ausgestalten und bestimmen. Man kann festlegen, welche medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung man wünscht. Man erleichtert durch die schriftliche Formulierung seiner Wünsche der Vertrauensperson die Regelung seiner Angelegenheiten.
Die Volkshochschule Wörth lädt ein zu diesem Vortrag am Donnerstag, 10. Oktober, um 18.30 Uhr, in die Stadtbücherei Wörth, Am Rathausplatz. Referent ist Holger Bast vom Betreuungsverein der Lebenshilfe e. V. Die Veranstaltung ist kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten unter 07271 131-225 oder per E-Mail an vhs@woerth.de
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