Räum- und Streupflicht
Stadt Wörth verweist auf Räumungspflicht
Wörth. Die Stadtverwaltung weist auf die allgemeine Räum- und Streupflicht nach der Straßenreinigungssatzung hin.
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, der Räum- und Streupflicht im eigenen Interesse und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nachzukommen. ps
Autor:Stefan Endlich aus Wörth am Rhein |
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