Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wie man frühzeitig für sich selbst sorgt - kostenloser Vortrag

- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Wörth am Rhein. Ein Erwachsener, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigt einen gesetzlichen Vertreter, den sogenannten Betreuer. Dieser wird vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegt einer jährlichen Kontrolle, wobei er dem Gericht über seine Tätigkeit Bericht erstattet und eine Abrechnung vorlegt. Die rechtzeitige Vorsorge kann helfen, unangenehme Situationen zu vermeiden. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer in Fällen von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit die eigenen Interessen vertritt. Eine Patientenverfügung erlaubt es, genau festzulegen, welche medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung man wünscht. Zudem erleichtert eine schriftliche Fixierung der eigenen Wünsche der Vertrauensperson die Regelung von Angelegenheiten.
Die Volkshochschule Wörth lädt zu einem Vortrag zum Thema "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" ein. Der Vortrag findet am Donnerstag, 20. März, um 18.30 Uhr in der Stadtbücherei Wörth, Am Rathausplatz, statt. Referent ist Holger Bast vom Betreuungsverein der Lebenshilfe. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung wird jedoch unter der Telefonnummer 07271131225 oder per E-Mail an vhs@woerth.de erbeten.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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